Bologna-Prozess als Herausforderung

Zur D-A-CH-Tagung 2009 in Wildbad-Kreuth


(nmz) -
1999 wurde in Bologna beschlossen, den europäischen Hochschulraum zu vereinheitlichen und alle Studiengänge auf den Bachelor-/Master-Abschluss umzustellen.
Ein Artikel von Adelheid Krause-Pichler.

Das Jahr 2010, das ursprünglich als Zielmarke anvisiert war, wird nun eher zu einer Durchgangsstation auf dem Weg zum gemeinsamen „Europäischen Hochschulraum“ (EHR) werden.

„Die Frage, wie der Reformprozess nach 2010 europaweit in Gang gehalten und weitergeführt wird und welche Inhalte dabei im Vordergrund stehen, wird entscheidend dafür sein, wie zügig und umfassend der EHR tatsächlich verwirklicht werden kann“, steht in der Entschließung der Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz vom Januar 2009.

Ein für Deutschland entscheidender Schritt wurde in der Kultusministerkonferenz am 15. Oktober in Waren/Müritz getan: Für die inzwischen 65 Prozent aller Studienanfänger, die ihre Ausbildung in einem Bachelorstudiengang beginnen, sollen nun die Bedingungen verbessert werden. Hierauf einigten sich die Kultusminister der 16 Länder, die in der KMK zugegen waren.

So sollen die Studienzeiten von Fach zu Fach flexibilisiert werden. Statt bisher fast überall in sechs Semestern soll künftig auch ein Abschluss in sieben oder acht Semestern möglich sein. Die Hochschulen sind aufgerufen, die Stofffülle in den Studiengängen abzubauen. Zudem soll die Anerkennung von Studienleistungen bei einem Hochschulwechsel garantiert werden.

Diese und andere weitere Problematiken in der Ausbildung der Musiklehrer, Musikwissenschaftler und Musiker wurden auf der äußerst qualifiziert besetzten D-A-CH-Tagung des Deutschen Tonkünstlerverbandes gemeinsam mit den Berufsverbänden aus Österreich und der Schweiz benannt und diskutiert.

Die Sicht aus den Ländern, den unterschiedlichen Hochschulfeldern und verschiedensten Berufsprofilen, führte zu einem anregenden Austausch zwischen den teilnehmenden Bologna-Experten in Wildbad-Kreuth.
Als brisantestes und umstrittenstes Kriterium kristallisierte sich die Benotung durch ECTS- Punkte heraus. Hierzu Prof. Dr. Birgit Jank vom Lehrstuhl für Musikpädagogik in Potsdam: „ECTS beinhaltet den richtigen Grundgedanken, dass ein Student in seinem Studentenleben nur eine bestimmte Zeit auszugeben hat. Durch die Eignungsprüfung und die tägliche Übungszeit, die es bei künstlerischen Studiengängen als Spezifika gibt, gilt dieser Gedanke hier nur bedingt. Deswegen sollte man bei der Übernahme der ECTS-Währung auf künstlerische Studiengänge und die Schulmusik die genaue Umrechnung in ECTS-Credits relativieren und flexibel gestalten …“

Während ein großer Teil der Spezialisten dem Erfolg des Bologna-Prozesses noch kritisch entgegen sieht, gab es durchaus auch positive Bewertungen für den Musikhochschulbereich.

„Der Bologna-Prozess hat sicher tendentiell zu Einsparungen im Bildungssystem geführt. Diese Kritik teile ich. Daran sind aber nicht die ECTS schuld, die einfach ein guter Gradmesser für die Studierbarkeit und den Sinn des Verhältnisses zwischen Kontaktzeit und Workload sind. Das führt an vielen Universitäten zu Korrekturen der Curricula, weil die Kontaktzeit vorher einfach zu lang war, was von den Betroffenen an den Instituten ungerechtfertigt als Einsparung empfunden wird …“, so Prof. Eike Straub, Vize-Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst in Graz.

Aus der Schweiz waren neben der Zentralpräsidentin des Schweizer Musikpädagogischen Verbandes SMPV auch Prof. Cobus Swanepol von der Musikhochschule Zürich in der abschließenden Gesprächsrunde mit Chefredakteur Andreas Kolb von der nmz. Die Schweizer blicken nach dem bereits getätigten Abschluss ihrer Umstellungsmaßnahmen gelassener auf die bewältigten Herausforderungen. Prof. Swanepol hierzu:

„Systematische Probleme sind bei einem europaweiten Projekt in dieser Größenordnung zu erwarten. Man hat aber im weiteren Verlauf des Bologna-Prozesses noch die Möglichkeit, die Gesetzgebung anzupassen und mitzubestimmen, was am System sinnvoll ist und was nicht.“
Der Bologna-Prozess bleibt also in der Diskussion und in der Entwicklung. Die nächste Zielmarke, die auf der letzten Hochschulrektorenkonferenz festgelegt wurde, heißt 2020.

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