Alle Jahre wieder wird in einem Bericht eines Landesrechnungshofes das Unwesen der Orchesterkultur gegeißelt. Teilweise, weil da in der Verwaltung der öffentlichen Gelder Mist gebaut worden ist, teilweise aber auch mit völlig abstrusen Vorstellungen von Musik. So wird im aktuellen Rechnungsbericht des Landes Rheinland-Pfalz bemängelt, dass bestimmte Orchestergruppen weniger oft zum Einsatz kommen als andere.
Da haben die Komponisten der Vergangenheit aber wirklich Mist gebaut. Man sollte diese rechnungstechnisch überholten Werke am besten einfach aus dem Programm nehmen und die Aufträge für rechnungshofkonforme Werke präzise definieren.
Jede Musikerin und jeder Musiker eines Orchesters muss gleichberechtigt zum Zuge kommen – und vor allem laufend spielen. Alle Musiker/-innen am besten immer gleiche Anzahl von Tönen, gleiche Lautstärke. Nicht, dass es da etwa zu Ungerechtigkeiten käme. Und zweitens: sollten doch noch ältere Werke (man könnte sie ja nach den Maßgaben des Rechnungshofes endlich einmal konform bearbeiten) im Spielplan auftauchen, sind auch jegliche Redundanzen zu vermeiden. Keine Wiederholungen, auch nicht kürzeste.
Die so eingesparte Zeit stünde dann entweder für weitere neue Werke zur Verfügung oder könnte, wie es der Rechnungshof schon für die unterbeschäftigten Musikerinnen und Musiker vorschlug, für wirklich sinnvolle Tätigkeiten aufgebracht werden: „So könnten durch Konzerte und Proben nicht ausgeschöpfte Dienste zum Beispiel auch in der Kinder- und Jugendbildung für musikpädagogische Projekte genutzt werden.“ Ach stimmt, die Proben! Die kann man natürlich weglassen, in den Orchestern sollten schließlich Profis sitzen, die nicht proben müssen (hat Paganini ja auch nicht gemacht); falls nicht, lässt man alternativ die Konzerte weg.
Was man nicht alles sonst noch standardisieren könnte: Plakate, Konzertprogramme, Theater, Dirigentinnen …
Am Ende gibt’s dann ein Gütesiegel: Rechnungshofkonformes Orchester. Bitte gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu hören.