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Wo sich etwas bewegt, kann es auch knirschen
15.11.09 (Werner Heinrichs) -
Am 19. Juni 1999 bekannten sich 30 europäische Staaten in Bologna zu dem Ziel, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Dieser Bologna-Erklärung traten bis heute weitere 16 Staaten bei. Da auch Deutschland zu den Unterzeichnerstaaten gehört und die deutsche Kultusministerkonferenz schon früh beschlossen hat, den Bologna-Prozess an allen Hochschulen anzuwenden, stellte sich auch für die deutschen Musikhochschulen die Frage, wie man mit der Bologna-Erklärung und deren Konsequenzen umgehen sollte. Nach einem mehrjährigen Beratungs- und Entscheidungsprozess hat die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) 2004 eine einheitliche und gemeinsame Beteiligung der RKM-Musikhochschulen am Bologna-Prozess beschlossen. Inzwischen wurden etwa 40 % der Studiengänge auf die neue Struktur umgestellt, so dass Zeit für eine erste Zwischenbilanz ist.

