Anhörung zur GEMA-Petition im Deutschen Bundestag am 17. Mai
15.04.2010 - Von nmz-red/Regensburg, KIZ
Am 17. Juli 2009 war die Mitzeichnungsfrist für die GEMA-Petition abgelaufen, in welcher der Bundestag aufgefordert wird, „das Handeln der GEMA auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht“ zu überprüfen und eine „umfassende Reformierung der GEMA in Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter, die Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder, Vereinfachung der Geschäftsbedingungen, Transparenz und Änderung der Inkasso-Modalitäten“ vorzunehmen.
Der ungewöhnliche Erfolg der Petition, hinter dem die GEMA eine Verschwörung der Großveranstalter witterte, hatte eine Diskussion über die GEMA-Praktiken und das Urheberrecht insgesamt weit über Musikfachkreise hinaus ausgelöst.
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