Erneut gerichtliche Niederlage für Witwe von Frank Zappa
Die Witwe des 1993 verstorbenen Musikers hatte eine Verletzung der Zappa-Markenrechte beklagt. Dazu erklärten die Richter, die Frau betreibe zwar die Internetseite «zappa.com», vertreibe hier aber seit Jahren keinerlei Produkte. Von daher könne auch von einer Markenrechtsverletzung keine Rede sein. Der einzige deutsche Zappa-Fanclub darf damit weiterhin sein Festival ausrichten und auch Fanartikel mit dem typischen Bart des Musikers verkaufen. Eine Verwechselungsgefahr mit Produkten der Witwe sei nicht gegeben, weil sie keinerlei Produkte verkaufe, sagte ein Gerichtssprecher.
Die Witwe hatte neben dem Verbot des Festivals und des Fanartikelverkaufs auch 150 000 Euro Schadenersatz gefordert. Auch diese Forderung wurde vom Gericht zurückgewiesen.
Die 21. «Zappanale» in Bad Doberan soll vom 13.bis 15. August stattfinden. 2009 hatten rund 8000 Menschen das Festival besucht.
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