Gericht hält Rammstein-Album nicht für jugendgefährdend
Laut der Behörde wird in dem kritisierten Lied "in befürwortender Art und Weise dargestellt, wie ein Mensch einen anderen quält und ihm ohne jegliches Mitgefühl schwerste Verletzungen zufügt", heißt es auf der Webseite. Zudem würden sado-masochistische Handlungen befürwortet, so die Jugendschützer.
Kritisiert wurde außerdem ein Bild in dem Booklet, das einen Mann zeige, "der im Begriff ist, eine nackte Frau zu schlagen". Durch die Entscheidung der Bundesprüfstelle wurden die Weitergabe an Kinder und Jugendliche, der Versandhandel und öffentliche Werbung für das Album untersagt.
Kunstfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt
Dagegen hatte die Rechteinhaberin, das Label Universal Music, geklagt und in einer Eilentscheidung im Mai 2010 vorläufig Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht bestätigte jetzt die Entscheidung. Die Bundesprüfstelle habe die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit der Gruppe "Rammstein" in ihrer Entscheidung "nicht hinreichend berücksichtigt", hieß es zur Begründung. Die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Jugendgefährdung sei deshalb "nicht ordnungsgemäß" durchgeführt worden.
Der Bundesprüfstelle liegt eigenen Angaben zufolge noch keine Begründung des Urteils vor. Eine Stellungnahme wurde deshalb noch nicht abgegeben.
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