Gericht verurteilt Vater und Sohn wegen Verletzung des Urheberrechts
22.03.2010 - Von Agentur ddp, KIZ
Damit habe er anderen Mitgliedern des Rings ermöglicht, sich die Lieder von seinem Rechner auf ihre eigenen Rechner herunterladen zu können, ohne hierfür bezahlen zu müssen. Der Vater wollte davon nichts gewusst haben. Aus Sicht der Richter haftet auch der Vater, da über seinen Internetzugang der illegale Tausch abgewickelt wurde. Der Vater hätte sich sachkundiger Hilfe bedienen müssen, urteilte die Zivilkammer. Durch den Einsatz von Firewalls und Schutzprogrammen hätte der illegale Datenaustausch verhindert werden können. Vater und Sohn müssten nun die Anwaltskosten der Musikindustrie in Höhe von 3000 Euro zahlen.
(AZ.: 7 O 2274/09)
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