Klarstellung des GEMA Aufsichtsrates zu den angeblich "beschlossenen Zusammenschlüssen" von Bezirksdirektionen
Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist die GEMA als Treuhänderin ihrer Mitglieder verpflichtet, Möglichkeiten der Kosteneinsparung in allen Geschäftsbereichen zu prüfen. Angesichts der Möglichkeiten moderner Kommunikations- und Administrationstechnik gehört dazu unter anderem auch die Prüfung der Auswirkungen von Zusammenlegungen von Bezirksdirektionen. Dass dabei nicht nur die Ertragssituation für die GEMA-Mitglieder sondern auch die Sozialverträglichkeit solcher Maßnahmen für die GEMA-Mitarbeiter berücksichtigt werden, ist selbstverständlich. Bei derartigen ergebnisoffenen Überlegungen ist darum auch besonders auf das betriebsverfassungsrechtlich zwingend vorgeschriebene Procedere der sogenannten Prüfungs- und Planungsphasen zu achten. Der GEMA-Aufsichtsrat ist sich seiner besonderen Verantwortung bewusst und wird seine endgültige Entscheidung erst nach Abwägung aller Kriterien treffen, voraussichtlich im Dezember dieses Jahres.
Im Namen des Aufsichtsrats der GEMA
Jörg Evers
Aufsichtsratsvorsitzender
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