Klavier üben verboten - Landesmusikrat Berlin fordert Korrekturen der Berliner Rechtslage
Dazu Christian Höppner, Präsident des Landesmusikrates Berlin: „Musizierende Kinder sind ein Glücksfall für unsere Gesellschaft. Das nun eine Familie für ihre sonntägliche Hausmusik nach § 4 des LImSchG zu einer Geldbuße verurteilt wurde, ist Berliner Absurdistan. Dieser unsägliche Vorgang zeigt eine perfide Umkehrung von Musik in Lärm und wirft ein bezeichnendes Licht auf die Menschen, die ihr vermeintliches Recht suchen bzw. bestätigt bekommen. Der Gesetzgeber ist jetzt über eine Gesetzesänderung gefordert, hier einen Riegel vorzuschieben. Für die selbstverständliche Rücksichtnahme unter Nachbarn und das Einhalten von Ruhezeiten gibt es auch hinsichtlich des Musizierens bestehende bundesweite Rechtspraxen. In jedem Fall bedarf dieses Urteil der öffentlichen Kommentierung, damit aus dem Musikland Deutschland nicht eine „Ruheoase“ wird, in der spielende und musizierende Kinder zum Störfaktor werden.“
LandesMusikRat Berlin, 03. Oktober 2008
Ähnliche Artikel
11.11.2008 - Bildung und Hochschule - LMR-Berlin
11.05.2009 - Bildung und Hochschule - PM
02.07.2009 - Bildung und Hochschule - PM
29.07.2009 - Bildung und Hochschule - PM
08.07.2010 - Bildung und Hochschule - PM - LMR Berlin
11.11.2008 - Bildung und Hochschule -
17.11.2008 - Bildung und Hochschule - Von Nadine Emmerich - ddp

Einzel-Interessen vs. Grund-Gesetz
„Musizierende Kinder sind ein Glücksfall für unsere Gesellschaft.” Ja, ohne Zweifel. Das heißt aber nicht, dass sie immer und überall und in jeglcher Lautstärke musizieren dürfen. Kein Gericht hat das verboten. Daher ist die Aussage dieses Herren so daneben wie es nur geht. Unsere Gesellschaft würde auseinanderfallen, wenn solche Einzel-Interessen über das Grund-Gesetz gestellt würden. Aber von den allgemeinen Bürger-Rechten des Grund-Gesetzes scheint der Herr nichts zu wissen.
Kommentar hinzufügen