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Kostendebakel beim Bau der Elbphilharmonie ohne juristische Folgen

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Hamburg - Das Kostendebakel beim Bau der Hamburger Elbphilharmonie wird für die Verantwortlichen kein juristisches Nachspiel haben. «Das Vorermittlungsverfahren wurde eingestellt. Wir haben keine Anhaltspunkte für Straftatbestände wie Untreue, Betrug oder etwaige Korruptionsdelikte gefunden», sagte die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, am Dienstag.

Das «Hamburger Abendblatt» hatte zuvor darüber berichtet. Vor gut einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft das Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Es sollte geklärt werden, ob der 726 Seiten umfassende Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Hinweise auf Straftaten enthält.

Laut dem Abschlussbericht sind eine unfertige Planung, mangelnde Kontrolle vonseiten der Politik und ein Chaos auf der Baustelle schuld am Desaster beim Bau der Elbphilharmonie. Die Kosten für den Steuerzahler stiegen von ursprünglich 77 Millionen auf 789 Millionen Euro, die Eröffnung wurde von 2010 auf 2017 verschoben.

 

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