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Merkel: Abschaffung des Kooperationsverbots wichtiger Schritt

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat eine bessere Bund-Länder-Kooperation in Bildung und Forschung mit Hilfe einer Grundgesetzänderung als „wichtige Brücke“ bezeichnet. Dabei gehe es auch um eine engere Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen, sagte Merkel am Mittwoch auf der Jahresversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in Frankfurt.

Die schwarz-rote Koalition in Berlin hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetz-Artikels 91b verständigt. Das dort festgelegte Kooperationsverbot hindert den Bund, Projekte in Wissenschaft und Forschung auf Länderebene langfristig finanziell zu fördern.

Der Bund werde an den Hochschulen weiter hervorragende Forschung und Lehre fördern, kündigte Merkel an. „Wir wollen Akzente dort setzen, wo wir Deutschland insgesamt voranbringen können.“ Die Arbeit der Exzellenzinitiativen an den Hochschulen müsse gesichert und in eine „dauerhafte Förderung“ überführt werden. Die Forschung müsse aber aufpassen, den Bürokratieaufwand gering zu halten. Die Länder rief sie auf, die freiwerdenden Bafög-Mittel in die Hochschulen zu investieren. Der Bund übernimmt künftig ganz die Kosten fürs Bafög.

DFG-Präsident Peter Strohschneider forderte die Politik auf, die Arbeitsbedingungen für junge Wissenschaftler an den Unis zu verbessern. Die Personalstrukturen seien „undifferenziert“. Die DFG hatte für das vergangene Jahr einen Etat von 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Sie ist die zentrale Organisation zur Forschungsförderung in Deutschland.

 

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