Music-on-Demand-Dienste sollen 10,25 Prozent an die GEMA abführen
Demnach müssen künftig 10,25 Prozent der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen an sie abgeführt werden. Das Tarifmodell werde um abgestufte Mindestvergütungen von 0,6 Cent pro Stream für Dienste mit hoher Interaktivität, von 0,31 Cent pro Stream für Dienste mittlerer und von 0,025 Cent pro Stream für Dienste niedriger Interaktivität ergänzt, wie die Verwertungsgesellschaft weiter mitteilte. "Mit diesem Tarif macht die GEMA einen großen Schritt auf die Anbieter von unentgeltlich angebotenen Streaming-Diensten zu." Auf Basis der Anfang Dezember getroffenen Vereinbarungen mit Bitkom befinde sich die GEMA derzeit bereits mit vielen Online-Anbietern in Verhandlungen, hieß es in der Stellungnahme.
Bis zu neun Cent netto für kostenpflichtige Musikanbieter
Die Verwertungsgesellschaft und der Branchenverband hatten sich Anfang Dezember nach jahrelangem Streit auf die Höhe der Urhebervergütungen geeinigt, die von den Betreibern entgeltlicher Internet-Musikportale abgeführt werden müssen, sowie auf eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote. Die Lizenzgebühren betragen laut der Verwertungsgesellschaft pro Musikstück zwischen sechs und neun Cent netto. Die Einigung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002.
Die GEMA vertritt in Deutschland mehr als 64.000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger und mehr als zwei Millionen Rechteinhaber weltweit.
Tags in diesem Artikel
Ähnliche Artikel
13.01.2010 - Künstler und Markt - Theo Geißler
18.12.2008 - Künstler und Markt - Martin Hufner
17.06.2010 - Künstler und Markt - nmz - thg
21.05.2012 - Künstler und Markt - Martin Hufner
11.09.2008 - Martin Hufner
12.09.2008 - Martin Hufner
30.09.2008 Ausgabe 10/08 - 57. Jahrgang - Musikleben - Martin Hufner


Kommentar hinzufügen