Music-on-Demand-Dienste sollen 10,25 Prozent an die GEMA abführen

19.12.11 -
München - Anfang Dezember hat sich die GEMA mit dem IT-Branchenverband Bitkom auf Vergütungen bei kostenpflichtigen Musikportalen geeinigt, nun veröffentlicht die Verwertungsgesellschaft einen neuen Tarif für kostenlose Streaming-Dienste. Dieser richtet sich an Anbieter werbefinanzierter Music-on-Demand-Plattformen, wie die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte am Montag in München mitteilte.
19.12.2011 - Von Agentur - dapd, KIZ

 

Demnach müssen künftig 10,25 Prozent der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen an sie abgeführt werden. Das Tarifmodell werde um abgestufte Mindestvergütungen von 0,6 Cent pro Stream für Dienste mit hoher Interaktivität, von 0,31 Cent pro Stream für Dienste mittlerer und von 0,025 Cent pro Stream für Dienste niedriger Interaktivität ergänzt, wie die Verwertungsgesellschaft weiter mitteilte. "Mit diesem Tarif macht die GEMA einen großen Schritt auf die Anbieter von unentgeltlich angebotenen Streaming-Diensten zu." Auf Basis der Anfang Dezember getroffenen Vereinbarungen mit Bitkom befinde sich die GEMA derzeit bereits mit vielen Online-Anbietern in Verhandlungen, hieß es in der Stellungnahme.

Bis zu neun Cent netto für kostenpflichtige Musikanbieter

Die Verwertungsgesellschaft und der Branchenverband hatten sich Anfang Dezember nach jahrelangem Streit auf die Höhe der Urhebervergütungen geeinigt, die von den Betreibern entgeltlicher Internet-Musikportale abgeführt werden müssen, sowie auf eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote. Die Lizenzgebühren betragen laut der Verwertungsgesellschaft pro Musikstück zwischen sechs und neun Cent netto. Die Einigung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002.

Die GEMA vertritt in Deutschland mehr als 64.000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger und mehr als zwei Millionen Rechteinhaber weltweit.

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