Neuer Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) unterzeichnet
Einerseits knüpft der neue TVK an viele bisher geltende Vorschriften an, die sich in der täglichen Praxis bewährt haben. Andererseits sind zahlreiche Neuerungen in den TVK aufgenommen worden, die den veränderten Umständen Rechnung tragen, unter denen heute ein Orchester tätig ist. So wurde insbesondere die Gestaltung der Arbeitszeit flexibilisiert, die Regelung der Medienrechte der notwendigen Nutzung moderner Informationstechnologien angepasst und Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Orchestern verstärkt. Gleichzeitig wird durch den TVK aber auch sichergestellt, dass sich die Vergütungen der Musiker der Lohnentwicklung des öffentlichen Dienstes anpassen.
Der neue TVK bietet mit seinen Flexibilisierungen viele Ansatzpunkte, um vor Ort die Vernetzung, Ausstrahlung und Akzeptanz der Orchester noch weiter zu verbessern. So wird durch neue tarifliche Wege die Bildungsarbeit der Orchester erleichtert, vor allem in der Zusammenarbeit mit Jugendorchestern und Schulen.
Der Bühnenverein schließt mit der Unterzeichnung des TVK seine Arbeit an den Reformen der von ihm verantworteten, für die Theater und Orchester maßgebenden Regelwerke ab. Der Normalvertrag Bühne, der die Arbeitsbedingungen von Schauspielern, Sängern, Tänzern und künstlerisch tätigen Bühnentechnikern regelt, war bereits in seiner umgestalteten Fassung zum 1. Januar 2003 in Kraft getreten. 2005 wurde die mit dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage abgeschlossene Regelsammlung, die die Übertragung von Aufführungsrechten regelt, überarbeitet. Das Inkrafttreten des TVK zum 1. Januar 2010 ist das Ergebnis dieser nun insgesamt durchgeführten Reformvorhaben.
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