Schwarzarbeit? Der Dirigent Volker Hartung wurde in Frankreich freigesprochen
Volker Hartung war am 22. Februar 2005 im Anschluss an ein Konzert der Jungen Philharmonie Köln in Straßburg verhaftet worden, einem Orchester, das aus 62 Musikern, zumeist Studenten, die vorwiegend aus Ländern wie Russland, Albanien, Aserbaidschan, Ungarn, Mazedonien, der Ukraine und der Slowakei stammen. In Straßburg erhielten die Musiker gegen Rechnung 80 Euro Honorar pro Konzert sowie 40 Euro für jede einzelne Probe.
In seiner Urteilsbegründung erkennt das höchste elsässische Gericht weder einen eindeutigen Beweis der Lohnabhängigkeit der Musiker, noch dass die Rechnungen Arbeitsverträge waren, noch dass die Quittungen für Reise und Unterbringung auf Arbeitsverhältnisse schließen ließen. Selbst wenn das Gericht Hartung einen etwas leichtgläubigen Umgang mit der Beschäftigungsweise seiner Musiker vorwirft, schließt es Bösgläubigkeit oder gar vorsätzlichen Rechtsbruch völlig aus. Das Urteil ist rechtkräftig und nicht anfechtbar.
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