Schwarzarbeit? Der Dirigent Volker Hartung wurde in Frankreich freigesprochen

28.11.09 -
Wie LeFigaro.fr berichtet, hat das Berufungsgericht im französischen Colmar den deutschen Dirigenten Volker Hartung (53) freigesprochen, der in erster Instanz im Oktober 2008 vom Landgericht Straßburg wegen illegaler Beschäftigung von vorwiegend osteuropäischen Musikern verurteilt worden war. Klägerin war die französische Musikergewerkschaft SNAM. Während der Berufungsverhandlung am 9. Oktober hatte die Staatsanwaltschaft eine Bestätigung des damals verhängten Urteils verlangt. In ihm wurde der Dirigent der Schwarzarbeit bezichtigt und für schuldig erklärt. Hartung wurde zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung und 10.000 Euro Bußgeld verurteilt. Dieses Urteil konnte dem Berufungsgericht jedoch nicht standhalten, er wurde in allen Punkten freigesprochen.
28.11.2009 - Von kiz-lieberwirth, KIZ

Volker Hartung war am 22. Februar 2005 im Anschluss an ein Konzert der Jungen Philharmonie Köln in Straßburg verhaftet worden, einem Orchester, das aus 62 Musikern, zumeist Studenten, die vorwiegend aus Ländern wie Russland, Albanien, Aserbaidschan, Ungarn, Mazedonien, der Ukraine und der Slowakei stammen. In Straßburg erhielten die Musiker gegen Rechnung 80 Euro Honorar pro Konzert sowie 40 Euro für jede einzelne Probe.

In seiner Urteilsbegründung erkennt das höchste elsässische Gericht weder einen eindeutigen Beweis der Lohnabhängigkeit der Musiker, noch dass die Rechnungen Arbeitsverträge waren, noch dass die Quittungen für Reise und Unterbringung auf Arbeitsverhältnisse schließen ließen. Selbst wenn das Gericht Hartung einen etwas leichtgläubigen Umgang mit der Beschäftigungsweise seiner Musiker vorwirft, schließt es Bösgläubigkeit oder gar vorsätzlichen Rechtsbruch völlig aus. Das Urteil ist rechtkräftig und nicht anfechtbar.

Taktlos#87 - Grenzenlos Musik?
 

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