Urheberrecht: Das Bereitstellen von Einbruchswerkzeugen ist strafbar
Gegen The Pirate Bay hatten verschiedene Unternehmen der Film- und Musikbranche sowie schwedische Autoren geklagt. Heute wurden die Betreiber von einem schwedischen Gericht zu Haftstrafen von jeweils einem Jahr sowie Schadensersatz verurteilt. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay macht klar, das Bereitstellen von Einbruchswerkzeugen, um Urheberrechtsverletzungen zu begehen, ist bereits strafbar. Das Urteil ist also ein wichtiger Etappensieg zur Sicherung der Rechte von Urhebern und anderen Rechteinhabern. Es steht aber zu befürchten, dass die nächsten Betreiber ähnlicher Websites bereits in den Startlöchern stehen, um ähnliche Einbruchswerkzeuge zur Verfügung zu stellen. Es muss also weiter darüber diskutiert werden, wie in der digitalen Welt die angemessene Vergütung der Urheber und anderer Rechteinhaber gewährleistet werden kann.“
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