Urheberrecht: Googlebook-Settlement wird durch Anzeigen in großen deutschen Tageszeitungen bekannt gemacht

08.02.09 -
Deutscher Kulturrat fordert, dass auch in der globalisierten digitalen Welt geistiges Eigentum geschützt wird - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat in seiner Pressemitteilung vom 19.01.2009 auf das Vergleichsverfahren zwischen Google und amerikanischen Autoren- und Verlegervereinigungen aufmerksam gemacht.
08.02.2009 - Von Olaf Zimmermann, KIZ

Der Deutsche Kulturrat hat begrüßt, dass sich die Verbände der deutschen Autoren und Verleger zusammen mit der VG WORT zur „Allianz deutscher Autoren und Verleger“ zusammengeschlossen haben, um gemeinsam in diesem Verfahren zu agieren. Gestern wurde in großen deutschen Tageszeitungen (Samstag/Sonntag-Ausgaben), wie der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in einer Anzeige über das Vergleichsverfahren, das so genannte Googlebook-Settlement (Google Buchsuche-Vergleich), informiert. Deutsche Autoren und Verleger sowie andere Rechteinhaber wurden aufgerufen, die Bekanntmachung zum Googlebook-Settlement zu lesen und sich zu dem Vergleichsverfahren zu verhalten. Genauer erläutert wird das Googlebook-Settlement unter: http://www.googlebooksettlement.com. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Googlebook-Settlement zeigt anschaulich, wie die Globalisierung und die Digitalisierung den Kulturbereich auch in Deutschland unmittelbar betreffen. Der Deutsche Kulturrat hat für dieses Jahr den Arbeitsschwerpunkt Digitalisierung gewählt und wird sich insbesondere mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Digitalisierung auf den Kulturbereich befassen. Das Googlebook-Settlement ist ein Testfall, ob es gelingt, in der globalisierten digitalen Welt dafür Sorge zu tragen, dass geistiges Eigentum geschützt wird und dass die Urheber und andere Rechteinhaber die ihnen zustehende Entlohnung erhalten.“

Die großen Zeitungen

Klar, man weiß jetzt, wer Ross ist und wer Reiter. Gerade die Tageszeitungen haben sich immer schon als die Vertreter der Urheberrechte ihrer Autoren verstanden. Sie zahlen angemessene Honorare, verkaufen Artikel ihrer Autoren nur weiter, wenn sie die Autoren auch daran beteiligen etc. pp.
Siehe den Beitrag hier: http://irights.info/blog/arbeit2.0/…

Gut, das eine mal geht es um Bücher, das andere mal um Zeitungstexte … Es geht aber auch darum, zu zeigen, dass möglicherweise jene, die immerzu beteuern, im Sinne der Autoren-Urheberrechte (man muss es heute zu so einem Pleonasmus leider greifen) zu handeln, möglichweise doch ganz andere Interessen verfolgen.

Zur Google-Sache, siehe bitte auch hier. Ilja Braun in der SZ über den Google-Deal: http://www.sueddeutsche.de/kultur/2…

Aber zugleich ist mir nicht ganz klar, was man jetzt nun machen soll, als Autor, dem Vergleich zustimmen, oder ihm nicht zustimmen.


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