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Festspielhaus Bayreuth. Foto: Juan Martin Koch
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Wagner-Prozess um Einfluss auf Grünem Hügel in Bayreuth geht weiter

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Die Laufzeit für den Mietvertrag zwischen Richard-Wagner-Stiftung und der Festspiele GmbH ist lang. Aber die Details sorgen für Streit. Ob eine Einigung zustande kommt, ist unklar.

Die Nachkommen von Wieland Wagner streiten sich weiter mit der Richard-Wagner-Stiftung und der Bayreuther Festspiele GmbH um Einfluss auf dem Grünen Hügel. Im Zivilverfahren am Landgericht Bayreuth habe eine ausführliche Güteverhandlung nicht zu einer Einigung zwischen den Parteien geführt, bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag. Zuvor hatte der „Nordbayerische Kurier“ darüber berichtet.

In dem Streit geht es um den Pachtvertrag des Festspielhauses. Dieses gehört der Richard-Wagner-Stiftung, in der Bund und Freistaat Bayern die Mehrheit haben. Die Stiftung ist der Träger des Festspielhauses und hat das Haus im Frühjahr bis zum Jahr 2040 an die Festspiele GmbH vermietet. Aufgrund der ausgehandelten Details können Bund und Freistaat Bayern beinahe allein über die Festspielleitung entscheiden.

Das aber passt den Kindern Wieland Wagners, darunter die Leiterin des Bonner Beethovenfestes, Nike Wagner, nicht. Sie klagen dagegen, vertreten durch den früheren Linke-Fraktionschef Gregor Gysi.

Wielands Schwester, Verena Lafferentz-Wagner, schloss sich an. In der Festspielsatzung der Stiftung, im Paragraf 8, steht, dass ein Mitglied der Familie Wagner ein Vorrecht auf die Leitung habe. Das sei, so die Sicht der Kläger, nun untergraben.

Wieland Wagner hatte die Richard-Wagner-Festspiele von 1951 bis 1966 gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder geleitet. Nach seinem Tod übernahm Bruder Wolfgang allein. Inzwischen ist dessen Tochter Katharina die alleinige künstlerische Leiterin.

Nach Angaben des Gerichtssprechers unterbreitete die Kammer den Beteiligten Gütevorschläge. Dazu können sie sich bis zum 26. Oktober äußern. Eine gütliche Einigung der Parteien ist nach Angaben des Gerichts aber auch noch nach diesem Termin möglich – bis zum Urteil.

Nach bisheriger Planung will das Gericht eine Entscheidung am 17. November verkünden.

Die Kammer schlug vor, die Richard-Wagner-Stiftung könnte ein vertraglich fixiertes Vorschlagsrecht für die Bestimmung der Festspielleitung im Fall einer Neubesetzung bekommen. Die Geschäftsführerin der Stiftung und Bayreuther Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe erklärte dazu: „Wir befinden uns gerade im Abstimmungsprozess zum gerichtlichen Vergleichsvorschlag.“ Genauere Antworten gebe sie vorerst nicht. Die bekannteste Vertreterin der Kläger, Nike Wagner, war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

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