Position der Rektorin/des Rektors
Zum 1. Oktober 2012 ist an der Hochschule für Musik und Theater Rostock die
Position der Rektorin/des Rektors
zu besetzen:
Die Hochschule für Musik und Theater Rostock ist eine vom Land Mecklenburg-Vorpommern getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist die einzige Kunsthochschule im Bundesland und hat eine besondere Funktion als regionale Kultureinrichtung. In den gut 17 Jahren ihres Bestehens hat sie sich internationales Renommee in der Musik- wie der Schau spielausbildung erworben und bietet verschiedene Lehramtsstudiengänge an, in denen sie mit der Universität Rostock eng kooperiert.
Die Hochschule hat derzeit etwa 500 Studierende.
Die Rektorin oder der Rektor leitet die Hochschule, führt im Rektorat den Vorsitz und weist dessen Mitgliedern Aufgabenbereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung sowie die Fachvorgesetzteneigenschaft für die zugeordneten Mitarbeiter zu. Sie oder er trägt die Gesamtverantwortung für die Hochschule.
Die Rektorin oder der Rektor der Hochschule für Musik und Theater Rostock nimmt zusätzlich zu ihrem oder seinem Amt Aufgaben in der Lehre wahr.
Zur Rektorin oder zum Rektor kann gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschul ausbildung besitzt, aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen Tätigkeit in Wissen schaft, Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist. Die Bewerberin der der Bewerber muss die Lehrbefähigung für ein künstlerisches oder wissenschaftliches Fach nachweisen, das zum Aufgabengebiet der Hochschule zählt.
Gewählt werden kann, wer während der ersten Amtszeit das 65. Lebensjahr nicht über schreitet. Wird die Rektorin oder der Rektor aus einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder auf Zeit bestellt, wird sie oder er in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen; anderenfalls übt sie oder er das Amt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis aus. Die Besoldung bzw. Vergütung erfolgt nach W 3 der Bundesbesoldungsordnung zuzüglich Funktionsleistungsbezügen.
Sie oder er wird auf Vorschlag des Senats vom Konzil gewählt und vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bestellt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der Frauen in Hochschulpositionen zu erhöhen und fordert daher qualifizierte Bewerberinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleich wertiger Qualifikation werden Frauen vorrangig berücksichtigt, § 4 Abs. 3 GlG M-V.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungskosten werden nicht übernommen.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen sind bis zum 31.12.2011 zu richten an den Vorsitzenden des Senats der Hochschule für Musik und Theater Rostock
Beim St.-Katharinenstift 8, 18055 Rostock
Nähere Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Konzils, Prof. Klaus Häger.
Tel. 0172/98 24 322, E-Mail: haeger.klaus@t-online.de.
Weitere Informationen finden Sie unter www.hmt-rostock.de.

