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Alle Artikel kategorisiert unter »GVL«
Wenn die GVL kassiert, merkt es keiner
05.02.10 (Barbara Haack) -
Letztes Jahr feierte die GVL ihr 50-jähriges Bestehen. Gegründet von der Deutschen Orchestervereinigung und dem Verband der Tonträgerhersteller, nimmt die GVL bestimmte Rechte ausübender Künstler, Tonträgerhersteller und Veranstalter wahr. Welche genau und in welchem Umfang, beantworten die beiden Geschäftsführer Tilo Gerlach und Guido Evers im Gespräch mit der neuen musikzeitung.
Ausschüttungen in der Warteschlange
01.02.10 (Martin Hufner) -
Wegen eines Rechtsproblems kann die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) nicht ihre kompletten Erlöse an Tonträgerfirmen und Künstler ausschütten. Insgesamt 24 Millionen Euro wurden aus einer Gesamterlössumme von 130 Millionen Euro zurückgestellt. Wem diese Erlöse zustehen, darum geht es in diesem Streit. Im Prinzip ist alles sehr einfach. Da die GVL auch die Rechte von ausübenden Künstlern aus Nicht-EU-Staaten in Form des Inkasso wahrnimmt, muss sie die entsprechenden Summen an eben diese Künstler weiterleiten (in der Regel handelt es sich dabei um Künstler aus den USA).
Ausschüttungen in der Warteschlange: Die GVL hat 24 Millionen Euro zurückgestellt
01.02.10 (Martin Hufner) -
Wegen eines Rechtsproblems kann die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) nicht ihre kompletten Erlöse an Tonträgerfirmen und Künstler ausschütten. Insgesamt 24 Millionen Euro wurden aus einer Gesamterlössumme von 130 Millionen Euro zurückgestellt. Wem diese Erlöse zustehen, darum geht es in diesem Streit. [Vorabveröffentlichung aus nmz 2-2010]
Verstrickungen im Netz der Nutzer und Macher
05.11.09 (Martin Hufner) -
Fast unbemerkt neben den großen Urheberrechtsdebatten feierte die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten ihren 50. Geburtstag im Rahmen eines jährlichen Symposiums am Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht der Humboldt-Universität zu Berlin. Zu diesem wissenschaftlichen Festakt waren – und das ist sehr positiv zu würdigen – nicht nur Feiertagsredner eingeladen, sondern auch Urheberrechtsinterpreten und Betroffene.

