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Alle Artikel kategorisiert unter »Privatkopie«

Die BITKOM splittert offensichtlich – Erfolg für GEMA und alle Kreativen

13.01.10 (Theo Geißler) -
Auf dem Weg zu einer angemessenen Abgabe der PC-Produzenten und –Importeure für die private Vervielfältigung kreativer Leistungen haben unter Federführung der GEMA die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die VG Wort und die VG Bildkunst einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Vertragspartner ist nicht die bislang hartleibige BITKOM, eigentlich Zentralkartell der Hardware-Industrie, sondern ein neu gegründeter Verband namens „Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH), dem freilich bedeutende Firmen angehören. Bröckelt die Industrie-Front gegen die Wertschätzung von Kunst und Kultur? Jedenfalls wird jetzt auch für die Arbeit der Komponisten endlich im Ansatz angemessene Tantieme seitens der PC-Produzenten fließen.

Frist verpennt: Karlsruhe nimmt Beschwerde gegen private Digitalkopien nicht an

28.10.09 (Agentur ddp) -
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien nicht zur Entscheidung angenommen. Die im Dezember 2008 eingegangene Beschwerde sei unzulässig, weil sie nicht fristgerecht erhoben worden sei, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz könne nur binnen eines Jahres seit Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. Die gesetzgeberische Klarstellung, dass auch digitale Vervielfältigungen erlaubt seien, war bereits im Jahr 2003 erfolgt.

Wertehuberei

01.09.03 (Martin Hufner) -
Auf der diesjährigen Popkom. wurde wieder einmal gebrüllt, was das Zeug hält. Dass dabei manchmal schon mal Maßstäbe durcheinander geraten, kann man aber keinesfalls dem Wetter zum Vorwurf machen. So meinte doch zur Eröffnung der Popkom. der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der GEMA, Jürgen Becker, allen Ernstes, Musikdiebstahl mit nazistischer Propaganda im Netz und sexuellem Missbrauch an Kindern auf eine Ebene setzen zu dürfen: „Allein die Access-Provider sind technisch in der Lage, die notwendigen Daten über Musikpiraterie im Internet zu ermitteln. Mit Recht werden jetzt schon die Access-Provider in dem Kampf um die Verhinderung nazistischer Propaganda im Netz einbezogen, ebenso wie bei den Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern. So können sie doch auch im Kampf um den Musikdiebstahl im Netz, der in die Milliarden geht, in die Pflicht genommen werden. Hierüber müssen wir mit den Betroffenen selbst, aber auch mit der Politik sprechen.“ Musikdiebstahl, sexueller Missbrauch an Kindern, nazistische Propaganda in einem Atemzug, ist das nicht ein wenig verwegen? Kürzlich noch hieß es aus den Reihen der GEMA in der Aktion „Ja zur privaten Kopie“, dass die „Privatsphäre des Verbrauchers auch im digitalen Zeitalter zu respektieren“ sei. War das nun ernst gemeint oder nicht?
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