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Abmahnungen für Pressezitate

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EIne „kreisende Erregung“ im „Bad Blog of Musick“
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Zu Moritz Eggerts Beitrag „Warnung vor dem Hunde“ im „Bad Blog of Musick“ sind binnen vier Tagen über 50 Kommentare eingegangen. Hintergrund dieser von Martin Hufner in der vorliegenden nmz-Ausgabe kommentierten (siehe seinen Cluster auf Seite 10) und mit Peter Kruses Beobachtungen in Verbindung gebrachten „kreisenden Erregung“ (siehe Seite 1) sind Abmahnungen, die von den Verlagen der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an Webseitenbetreiber verschickt wurden. In Rechnung gestellt wurde dabei die nicht genehmigte Übernahme von Zeitungsrezensionen zur Dokumentation der eigenen künstlerischen Tätigkeit. Dies betraf einen einzelnen Sänger ebenso wie das Frankfurter Opernhaus.

Wie die unter anderem im nmz-Netz geführte Diskussion zeigt, handelt es sich bei diesem Thema einerseits um eine komplizierte juristische Materie zwischen Zitatrecht, den Bestimmungen bezüglich der Erstellung von Pressespiegeln und dem Schutz des Urheberrechts. Auf der anderen Seite werfen die Fälle grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Presse und Kulturschaffenden auf. So wird in den Kommentaren etwa die Möglichkeit in den Raum gestellt, im Gegenzug Pressevertretern keine Freikarten mehr zur Verfügung zu stellen, worauf die Zeitungen wiederum mit der Entscheidung reagieren könnten, Veranstaltungshinweise nur noch in Form von bezahlten Anzeigen zu veröffentlichen…

Um das Zitatrecht nicht überzustrapazieren verweisen wir unsere Leserinnen und Leser auf den betreffenden Artikel (http://blogs.nmz.de/badblog/2012/01/23/warnung-vor-dem-hunde/) und freuen uns über rege Diskussionsbeteiligung, gerne auch in Form von Leserbriefen, die wir dann an dieser Stelle gerne in der kommenden Ausgabe veröffentlichen.

Für die nmz-Redaktion: Juan Martin Koch

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