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Achterbahnfahrt mit (vorläufig) gutem Ende

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Zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ·
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Die Diskussion um die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts glich im letzten Jahr einer Achterbahnfahrt. Der Ausgangspunkt waren die Aussagen im Koalitionsvertrag – verabschiedet Ende 2005 –, in dem steht, dass das Bürgerschaftliche Engagement gestärkt und das Gemeinnützigkeitsrecht reformiert werden soll.

Gleich im Januar des Jahres 2006 erschien dann ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums, in dem klargestellt wurde, dass ab dem 01.01.2007 die Mitgliedsbeiträge zu Kulturfördervereinen nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können, sofern eine geldwerte Gegenleistung gewährt wird. Geldwerte Gegenleistungen sind unter anderem der kostenlose oder der ermäßigte Eintritt in die geförderte Kultureinrichtung. Gegen diese Regelung erhob sich ein starker Protest aus dem Kulturbereich. In den letzten Jahren wurden mit großem Engagement für die Mehrzahl der Kultureinrichtungen Fördervereine aufgebaut, die zum einen durch ihre Förderung die Kultureinrichtung finanziell unterstützen und zum anderen positive Botschafter der Kultureinrichtung sind. Im April 2006 stellte dann die Projektgruppe „Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts“, der neben dem Deutschen Kulturrat der Deutsche Olympische Sportbund, der Deutsche Naturschutzring, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesverband Deutscher Stiftungen und Fachwissenschaftler angehören, ihre Vorschläge zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vor.

Anlässlich des Deutschen Stiftungstags in Dresden im Mai 2006 bezog sich der Chef des Bundeskanzleramtes Staatsminister de Maizière auf diese Vorschläge und sagte deren genaue Prüfung zu. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause sollte der Referentenentwurf zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorgelegt werden.

Im August 2006 erschien dann statt des erwarteten Referentenentwurfs das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Die Vorschläge dieser Gutachter waren ein Generalangriff auf den gemeinnützigen Sektor. Gemeinnützige Organisationen wurden mit normal am Markt agierenden Unternehmen verglichen und eine Konkurrenzsituation wurde heraufbeschworen. Die gesellschaftspolitische Bedeutung gemeinnütziger Organisationen und ihre Leistungen für die Gesellschaft wurden nicht berücksichtigt. Wieder regte sich lautstarker Protest. Dieses Mal allerdings nicht nur aus dem Kulturbereich, sondern von allen gesellschaftlichen Gruppen. Der starke Protest führte schließlich dazu, dass Vizekanzler Müntefering sich ausdrücklich von dem Gutachten distanzierte.

Nach Monaten der Unsicherheit, was die Bundesregierung zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts plant, nannte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück anlässlich der Vorstellung der Weihnachtswohlfahrtsmarken am 27.11.2006 in Berlin erste Punkte zur geplanten Reform. Anfang Dezember wurden vom Bundesfinanzministerium die 10 Maßnahmen „Hilfen für Helfer“ vorgestellt.

Im Maßnahmenpaket ist geplant:

  • die Übungsleiterpauschale auf 2.100 Euro im Jahr zu erhöhen, zur Zeit beträgt diese für Übungsleiter und Betreuer 1.848 Euro im Jahr,
  • den Spendenabzug einheitlich auf 20% zu erhöhen, zur Zeit beträgt er im Kulturbereich 10%,
  • die Steuerfreigrenze für die wirtschaftliche Betätigung von Vereinen von 30.678 Euro auf 35.000 Euro anzuheben,
  • den Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen von 307.000 Euro auf 750.000 Euro anzuheben,
  • einen verbesserten Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereinen zu ermöglichen,
  • die Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden, dafür soll ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag eingeführt werden,
  • die Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40 % auf 30 % der Zuwendungen,
  • die bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht,
  • einen Bürokratieabbau im Spendenrecht,
  • die Einführung einer Ehrenamtspauschale von 300 Euro im Jahr für Bürgerschaftlich Engagierte im Sozialbereich.

Kurz vor Weihnachten legte das Bundesministerium der Finanzen den „Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vor.
Der Deutsche Kulturrat hat zu dem Referentenentwurf Stellung genommen. Die Stellungnahme kann unter http://www.kulturrat.de/detail.php? detail=935&rubrik=4 abgerufen werden.
Anfang dieses Jahres wurde vom Bundesfinanzministerium das Rundschreiben aus dem Januar 2006 ausgesetzt. So dass sich hier der Kreis schließt, es allerdings bislang positiv ausgegangen ist. Nun kommt es darauf an, dass der Referentenentwurf, der ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, zum Regierungsentwurf wird und dann vom Parlament beraten werden kann. Da auch die Länderhaushalte berührt sind, wird es auch erforderlich sein, die Zustimmung der Länder zu erhalten.

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