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Die GEMA hat immer Recht

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– hat sie nicht! Sie tut aber immer so
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Grundsätzlich sei vorausgeschickt: Die GEMA ist eine wichtige Einrichtung, die ihre Berechtigung hat. Die Rechte ihrer Mitglieder sind schützenswert und die GEMA – das unterstellen wir mal – ist bemüht, den Rechteinhabern ihre Tantiemen auszuschütten. Dass die „Großen“ da im Vorteil sind und die „Kleinen“ aufgrund komplizierter Berechnungsverfahren den Kürzeren ziehen, steht auf einem anderen Blatt.

Warum gibt es immer wieder Ärger? Weil bei der GEMA Menschen sitzen, die Fehler machen. Wie kann es zum Beispiel erklärt werden, wenn die GEMA – auf Grund eigener Recherchen – eine Musiknutzung unterstellt, wo es keine gab? Der Veranstalter (der Redaktion bekannt) führte eine Lesung mit Eberhard Weber, dem herausragenden und international bekannten Jazz-Bassisten durch. Seit einem Schlaganfall im April 2007 kann Eberhard Weber nicht mehr Bass spielen. Weber las also bei der Veranstaltung aus seinem Buch. Natürlich erfolgte keine Anmeldung der Veranstaltung, da ja keine Musik gespielt wurde. Prompt folgte eine GEMA Rechnung mit der netten Bemerkung, dass die GEMA letztmalig auf den ihr zustehenden 100-prozentigen Kontrollkostenzuschlag verzichten würde. Eine Drohung, die, da sich der Veranstalter ja korrekt verhalten hatte, vermessen klingt.

Anderer Fall: Die GEMA berechnet für fünf ordnungsgemäß angemeldete Konzertveranstaltungen den 100-prozentigen Kontrollkostenzuschlag und bucht den Rechnungsbetrag trotz sofortigen Widerspruchs über zehn Tage später ab. Bleibt dort die Post über Tage liegen?

Auf die Rücklastschrift reagiert die GEMA mit der Stornierung der Einzugsermächtigung und der Aufforderung, die Rechnung zu begleichen. Wohlgemerkt: obwohl die Forderung bestritten wurde. Bisher gibt es keinen Bescheid über den Widerspruch oder die Bemühung, den Sachverhalt aufzuklären. Das deutet auf ein gravierendes Kommunikationsproblem innerhalb der Organisation der Bezirksdirektion der GEMA hin. Hier weiß die rechte Hand anscheinend nicht, was die linke tut.

Das Schlimme daran: Auf der Seite der Veranstalter, die stets bemüht sind, ihre Meldungen und Musikfolgen zuverlässig und korrekt zu übermitteln, sitzen meist Ehrenamtler, für die der Arbeitsaufwand, der durch Unzulänglichkeiten innerhalb der GEMA verursacht wird, eine nicht zumutbare Belastung darstellt.

Es wäre ein Leichtes, die Kommunikation zu verbessern. Manche Probleme könnten durch einen einfachen Telefonanruf geklärt und aus der Welt geschafft werden. Kleines Detail am Rande: Auf den Rechnungen, die von der Bezirksdirektion Stuttgart der GEMA ausgestellt werden, ist keine Telefonnummer angegeben. Eine dort vorhandene Faxnummer ist ebenfalls über mehrere Tage nachweislich nicht erreichbar.

So ärgerlich die vorliegenden Vorfälle sind, so gibt es doch auch Vorteile, die von Mitgliedern der Tonkünstlerverbände durch das Bestehen von Rahmenverträgen in Anspruch genommen werden können: Wenn Mitglieder der Tonkünstlerverbände selbst Veranstalter sind, können sie einen Gesamtvertragsnachlass in Anspruch nehmen. Nach einer einmaligen Registrierung können Anmeldungen online erfolgen. Im Verlauf des Anmeldeprozesses kann auch der 20-prozentige Gesamtvertragsnachlass beantragt werden. Dies ist im Anmeldeformular, das von der GEMA zur Verfügung gestellt wird, nicht vorgesehen. Hier ist der schriftliche Zusatz erforderlich: „Ich bitte um Einräumung des Gesamtvertragsnachlasses in Höhe von 20 Prozent als Mitglied im Tonkünstlerverband.“ Eine Regelung im Rahmen eines Gesamtvertrages, die es erlauben sollte, auch einen Nachlass auf Tonträgerproduktionen zu erhalten, hat sich als nicht praxistauglich herausgestellt, da sie eine oftmalig wiederkehrende Tonträgerproduktion voraussetzt. Dies trifft jedoch nur auf sehr wenige Mitglieder zu. Hier sollten die Vertragspartner zeitnah aufeinander zugehen.

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