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Ein stetes Ärgernis für Musiklehrkräfte

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UPZ der Musiklehrkräfte an nicht musischen Gymnasien – ein Zwischenbericht
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Noch immer ist die erhöhte Unterrichtspflichtzeit (UPZ) ein stetes Ärgernis für alle Musiklehrkräfte, die nicht an musischen Gymnasien tätig sind. Zwei Dinge sind es, die uns Musiklehrern besonders sauer aufstoßen: Zum einen unterrichten wir jede Woche vier Stunden mehr als die Kollegen anderer Fächer, zum anderen wird unserem Unterricht der Stempel „nicht wissenschaftlich“ aufgedrückt. Diese Geringschätzung unserer Arbeitsleistung ist seit Jahrzehnten mit erhöhter Arbeitszeit verbunden. Dass der VBS mit seinen Mitgliedern eine Veränderung dieses Zustands herbeiführen will, liegt auf der Hand.

Nach dem juristischen Erfolg der Musiklehrkräfte an musischen Gymnasien und der dort erfolgten Angleichung der UPZ an die so genannten wissenschaftlichen Fächer hatten die VBS-Mitglieder im Frühjahr 2014 eine Arbeitsgruppe UPZ mandatiert. Im Sommer 2014 haben wir Ihnen Anträge zur  Einstufung des Klassenunterrichts Musik an allen bayerischen Gymnasialzweigen als „wissenschaftlicher Unterricht“ zur Verfügung gestellt. Durch eine überragende Beteiligung haben hunderte von Musiklehrkräften ihre Zustimmung für unser Vorhaben zum Ausdruck gebracht.

Seither heißt es aber vor allem warten: Erst im September 2015 erhielten wir den angeforderten Bescheid des Kultusministeriums. Fristgerecht haben daraufhin vier Kolleginnen und Kollegen Klage gegen diesen Bescheid beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Für alle übrigen Antragssteller haben wir Vordrucke für den Widerspruch zur Verfügung gestellt. Fristgerecht wurde von uns auch die Klageschrift eingereicht. Nun warten wir gemeinsam mit dem Gericht darauf, dass das Kultusministerium sich zu unserer Argumentation äußert. Bis zum Redaktionsschluss lag diese Antwort noch immer nicht vor; es verlautete, die zuständigen Stellen hätten mit Personalproblemen zu kämpfen. Wir dürfen also weiterhin gespannt sein.

Mit Sicherheit wird es noch mehrere Monate dauern, bis alle Argumente ausgetauscht sind und eine Verhandlung angesetzt wird. Einstweilen drücken wir uns selbst die Daumen und hoffen auf einen guten Ausgang unserer Sache. Ein kleiner Trost: Wer seinen Antrag eingereicht und fristgerecht gegen den Bescheid des Kultusministeriums Widerspruch eingelegt hat, der kann bei einem erfolgreich geführten Prozess auch einen finanziellen Ausgleich für die ab dem Angleichungszeitpunkt „zu viel“ geleistete Arbeit einfordern.
 

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