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GEMA: Information für Gesamtvertragspartner

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Während der Schließungsphase hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) laufende Verträge von Musiknutzern ruhend gestellt.

Mit der derzeit laufenden Gutschriftenaktion setzt sie die rechtlichen, verbraucherschützenden Vorgaben zur direkten Rückzahlung von Lizenzgebühren für die nicht mögliche Inanspruchnahme von lizenzierten Musiknutzungen um.
Allerdings kann die Abwicklung sämtlicher Anfragen, Anliegen und Rückerstattungsbegehren laut GEMA mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die GEMA weist außerdem darauf hin, dass Anliegen von Kundinnen und Kunden zu Corona nicht mehr über das Postfach absagecorona [at] gema.de (absagecorona[at]gema[dot]de) bearbeitet werden. Die Abwicklung der Gutschriften soll ausschließlich über das hierfür extra bereitgestellte Online-Portal abgewickelt werden.
Dieses Portal und aktuelle Informa­tionen zur Gutschriftenaktion sind zu finden unter
https://www.gema.de/aktuelles/gesamtvertragspartner/aktuelles/gutschrif….
Zusätzlich werden Mitglieder mit einem Anschreiben über die genauen Abläufe informiert.

 

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