Banner Full-Size

„Kultur macht stark“ in der dritten Runde

Untertitel
Rückblick und Ausblick auf das Programm „MusikLeben“ des VdM
Autor
Publikationsdatum
Body

Nach fünf Jahren endet 2022 die zweite Förderphase von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung der kulturellen Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Während das Förderprogramm im Verband deutscher Musikschulen (VdM) unter dem Titel „MusikLeben2“ wie geplant anlief, waren die letzten drei Jahre für alle eine große Herausforderung, die besonders den Kindern und Jugendlichen viel abverlangte.

Die Pandemieauswirkungen verursachten bei vielen geförderten Projekten Unterbrechungen, Verschie-bungen und Konzeptänderungen durch die Lockdowns und wechselnden Hygienebestimmungen. Einige Projekte mussten daher leider abgebrochen werden. Dennoch wertet der VdM das Programm insgesamt als Erfolg. Mehr als 50.000 Kinder und Jugendliche haben seit 2018 an den Projekten teilgenommen. Alle Akteure bemühten sich zumeist sehr erfolgreich, die wichtigen Projekte unter den erschwerten Bedingungen fortzuführen und den Kontakt zu den Teilnehmenden zu halten, denn die Pandemie traf und trifft besonders die ohnehin schon benachteiligten Personengruppen am stärksten.

Genau deswegen ist die Fortführung von „Kultur macht stark“ in eine neue Förderphase ab 2023 umso wichtiger geworden. Der VdM freut sich sehr, auch in dieser Förderrunde mit dabei sein zu dürfen. Die Jury des BMBF unter dem Vorsitz von Andrea Tober (Professorin an der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin) hat das VdM-Konzept erneut für eine Förderung ausgewählt. Mit der Förderzusage stehen dem VdM in den Jahren 2023-2027 insgesamt 22 Millionen Euro zur Verfügung, um Projekte von Musikschulen und deren Bündnispartnern im neuen Programm des VdM „MusikLeben3“ zu realisieren. Im Sinne von „Kultur macht stark“ sollen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in sozialen, finanziellen und/oder kulturellen Risikolagen erreicht werden und einen Zugang zur kulturellen Bildung erhalten.

Grundvoraussetzung für die Förderung eines „Bündnisses für Bildung“ ist die Zusammensetzung aus mindestens drei sich gegenseitig ergänzenden Partnern auf lokaler Ebene (ein Bildungspartner, ein sozialräumlicher Partner und ein kultureller Partner). Die Musikschule ist dabei der Antragsteller. Eine VdM-Mitgliedschaft ist dabei keine Fördervoraussetzung. Auch andere öffentliche, gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Musikschulen können sich um eine Förderung bewerben. Die geplante Maßnahme muss ein außerschulisches Projekt sein, das die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren mit musikpädagogischen Methoden fördert.Einen Rückblick auf „MusikLeben2“ und einen Ausblick auf die Fortsetzung soll die Abschlusskonferenz am 9. November geben, auf der herausragende Projekte vorgestellt und prämiert werden. Das Programm sowie das Anmeldeformular für die Online-Konferenz sind abrufbar unter http://www.vdm-musikleben.de/.

Während in „MusikLeben2“ nur die Abrechnung von Honoraren für Fachkräfte zulässig war, lässt die neue Förderphase „MusikLeben3“ nun auch die Förderung von angestellten Fachkräften in Form von befristeten Aufstockungen zu. Zudem wird es neben den bereits etablierten Förderformaten ab 2023 ein neues digitales beziehungsweise hybrides Format geben, um der fortschreitenden Digitalisierung, in der die Kinder und Jugendlichen aufwachsen und die auch immer mehr in den Musikschulen ankommt, gerecht zu werden. In diesem Kursformat können hybride Unterrichtsformen, digitales Musizieren und audiovisuelle Musikproduktion gefördert werden. Des Weiteren soll in der dritten Förderphase verstärkt ein Fokus auf Kinder und Jugendliche gelegt werden, die Fluchterfahrungen haben oder im ländlichen Raum aufwachsen.
Die erste Ausschreibung für Projekte, die ab Januar 2023 beginnen sollen, wird noch im Laufe des Herbstes veröffentlicht. Die darauffolgende Ausschreibung für Projekte ab den Osterferien 2023 ist für Januar 2023 geplant. Die Antragstellung erfolgt erneut online über eine Datenbank des BMBF, die sich zurzeit im Aufbau befindet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vdm-musikleben.de

 

Autor
Print-Rubriken
Unterrubrik