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Als Sprecher/-innen der bklm wurden in Stuttgart gewählt (v.l.n.r.): Birgit Schmieder, Hayo Keckeis, Ulrike Höfer, Christiane Neumann, Hans-Christian Hauser und (nicht im Bild) Yumiko Yamamoto. Foto: Koch
Als Sprecher/-innen der bklm wurden in Stuttgart gewählt (v.l.n.r.): Birgit Schmieder, Hayo Keckeis, Ulrike Höfer, Christiane Neumann, Hans-Christian Hauser und (nicht im Bild) Yumiko Yamamoto. Foto: Koch
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Neue Rechtsform gefordert

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Die Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten tagte in Stuttgart
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In Stuttgart trat Ende Oktober im zehnten Jahr ihres Bestehens die Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm) zusammen. Neben der Neuwahl der Sprecher/-innen des Gremiums standen öffentliche Podiumsrunden und eine inhaltliche Neuausrichtung auf der Tagesordnung.

Blieben die Lehrbeauftragten aus zahlreichen deutschen Musikhochschulen im Publikum weitgehend unter sich, so waren auf dem Podium einige Oppositionspolitiker/-innen aus Bayern und Baden-Württemberg und mit dem Mannheimer Hochschulpräsidenten Rudolf Meister ein Vertreter der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen anwesend. Moderiert von Jan-Philipp Möller wurde einmal mehr die trotz punktueller Honorarerhöhungen nach wie vor unbefriedigende Situation der Lehrbeauftragten resümiert, wobei Rudolf Meister immerhin ein markiges Statement gelang: Die hohe intrinsische Motivation der Lehrbeauftragten auszunutzen, sei „unanständig“, gab er zu Protokoll und versicherte die grundsätzliche Solidarität der Hochschulleitungen mit deren Anliegen.

Nachmittags sorgten die Einblicke des Direktors des Departments Musik der Zürcher Hochschule der Künste, Michael Eidenbenz, für neidisches Kopfnicken – und für baldige Ernüchterung, weil gleichzeitig schnell klar wurde, dass die ganz anders finanzierten Schweizer Verhältnisse sich kaum auf das deutsche System übertragen lassen.

Zusammen mit dem Eingeständnis, seit der Verabschiedung der Frankfurter Resolution von 2011 nicht signifikant weitergekommen zu sein, wurden seitens der bklm-Vertreter und Jan-Christian Hübsch, bevollmächtigter Stellvertreter des Geschäftsführers und Jurist der Deutschen Orches­tervereinigung (DOV), neue Ansätze ins Spiel gebracht, die die Rechtsform des Lehrauftrags grundsätzlich in Frage stellen. Diese finden sich dann auch in der in Stuttgart verabschiedeten „Reformatio“ wieder: Kern des Problems, so die Erklärung, sei „die Ausgestaltung des Lehrauftrags durch die Musikhochschulen als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art.“ Mit der gewählten Form des „Verwaltungsaktes“ werde ein „Über-/Unterordnungsverhältnis“ begründet, mit dem zudem arbeitsrechtliche Bindungen beiseitegeschoben werden könnten.

Die Erklärung schließt mit einer konkreten Forderung: „Es wäre also längst möglich gewesen, die Rechtsverhältnisse mit Lehrbeauftragten nicht mittels Verwaltungsakts, sondern durch (privatrechtlichen) Vertrag auszugestalten. Der Lehrbeauftragte als Vertragspartner – nicht als untergeordneter Befehlsempfänger: diesen Leitgedanken zu verwirklichen, muss gemeinsames Interesse aller Akteure sein, denen daran gelegen ist, Qualität in der Lehre einerseits und faire Arbeitsbedingungen andererseits miteinander in Einklang zubringen. Die Gesetzgeber in den einzelnen Bundesländern sind aufgefordert, zügig den Rechtsrahmen zu schaffen, der dieses Ziel ermöglicht.“ Ob dieser neue Ansatz mehr Durchschlagskraft entwickeln wird, muss sich erst noch erweisen.

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