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Unhaltbare Zustände für die Musikschaffenden

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Der DTKV NRW e. V. in den Zeiten der Corona-Krise
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Seit zweieinhalb Monaten kennt die aktive Interessens- und Kulturförderungsarbeit des DTKV NRW fast nur noch ein Thema: Die Corona-Krise mit allen ihr folgenden Herausforderungen und Problemfeldern.

Während ab der dritten Märzwoche, wie in fast allen anderen Bundesländern auch, die pädagogische Tätigkeit an öffentlichen und privaten Musikschulen sowie von solo-selbstständigen Lehrkräften für mindestens drei Wochen eingestellt werden musste, kam es nach den nord­rhein-westfälischen Osterferien am 20. April zu sukzessiven Lockerungen. Solo-Selbstständige dürfen als Dienstleister wieder Instrumentalunterricht in Form der Einzelunterweisung erteilen, sofern die Abstands- und Hygienevoraussetzungen erfüllt werden. Da das NRW-Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) in seinen Corona-Schutzverordnungen den Berufsstand des selbstständigen Musikerziehers nicht genannt hat und nennt, oblag die Entscheidung für die Erlaubnis von Einzelunterricht den kommunalen Gesundheits- und Ordnungsbehörden. Dies­ hat für viel Verwirrung und Unmut gesorgt. Der DTKV NRW stand und steht im regelmäßigen Kontakt mit dem MAGS, um die neuen Bestimmungen verstehen und bewerten zu können.

Mittlerweile (Stand Mitte Mai) ist ein Präsenzunterricht sowohl privat als auch in Musikschulen wieder überall möglich, auch für kleine Gruppen und Ensembles werden die Möglichkeiten nach und nach erweitert.

Während ein Großteil der Solo-Selbstständigen sein Unterrichtsangebot zumindest im Bereich des Einzelunterrichts bereits Mitte März auf Online-Plattformen weiterführen konnte, war dies für Honorarkräfte an Musikschulen längst nicht überall möglich. Teilweise gestatteten die Musikschulleitungen keinen Online-Unterricht oder vergüteten ihn nicht, selbst dann, wenn die Unterrichtsgebühren weiter eingezogen wurden!

Diese und weitere ungerechte und benachteiligende Situationen führten viele DTKV-Mitglieder dazu, einen Antrag auf Soforthilfe von 2.000 Euro beim Land NRW zu stellen, wofür Ende März fünf Millionen Euro bereitgestellt wurden. In der ersten Woche wurden die online zu stellenden Anträge tatsächlich sehr schnell und unbürokratisch bewilligt. Die Gelder waren aber genauso rasch ausgeschöpft, denn der Kreis der Antragsberechtigten war und ist im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland sehr hoch.

Nachdem die Hilfen des Bundes über das Land NRW online beantragt werden konnten, kam es zu wiederholten Zusammenbrüchen der Server und betrügerischen Machenschaften seitens Hackern, so dass mindestens zwei Wochen keine Anträge gestellt werden konnten.

Dazu kommt, dass Solo-Selbstständige, insbesondere freischaffende Sänger und Instrumentalisten, keine Hilfen mehr zugesagt bekommen sollten, weil sie angeblich keine Betriebsausgaben hätten. Für diese zahlenmäßig starke Gruppe von DTKV-Mitgliedern bliebe dann nur die Beantragung von Grundsicherung.
Auch wenn die Hürden für die Gewährung staatlicher Hilfe gesenkt sind, ist dies für den DTKV NRW ein unhaltbarer Zustand. Im gemeinsamen Wirken mit dem Kulturrat NRW konnte wenigstens erreicht werden, dass bis zum 10. April 2020 neu gestellte Anträge auf Soforthilfe neugestellt werden können, wenn sie aufgrund erschöpfter Geldmittel nicht bewilligt wurden.

Dies ist immerhin ein Anfang, aber darf keinesfalls das Ende der staatlichen Unterstützung sein.

Im Austausch mit den anderen DTKV-Landesverbänden ist deutlich geworden, dass bislang nur Baden-Württemberg sich explizit auch zu einer Förderung der durch Unterrichts- und Konzertverbote erfolgten Einnahmeverluste bekennt.

Der Landesverband Hessen hat einen Aufruf in Form eines längeren Briefes an den Ministerpräsidenten Volker Bouffier verfasst, um die prekären Notlagen zahlreicher Tonkünstler erneut zu verdeutlichen. Der Landesverband NRW hat sich an diesem Brief ein Beispiel genommen und ein ganz ähnliches Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Armin Laschet, formuliert. Dieses wurde an alle Mitglieder des Landesverbandes versendet, konnte um eigene Angaben ergänzt oder verändert und über die Geschäftsstelle des DTKV NRW e. V an den Ministerpräsidenten gesendet werden.

Die Resonanz war erfreulich hoch, bis Mitte Mai haben sich 127 Mitglieder an dieser Mailing-Aktion beteiligt.

So bleibt zu hoffen und weiter hartnäckig daran zu arbeiten, dass für die von der Corona-Krise besonders betroffenen Musikerinnen und Musiker ein einigermaßen ausreichender Rettungsschirm gespannt werden wird.

Ein Verschieben der derzeitigen Existenzschwierigkeiten in die Grundsicherung kann und wird keinerlei Zustimmung erhalten. Denn Künstlerinnen und Künstler, die Verordnungen und Einschränkungen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind, sind nicht arbeitslos, sondern haben derzeit Berufsverbot.

 

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