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Es fehlt wohl an Themen. Fundstück: Hufner
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Künstler als Quell der Berichterstattung – Berichterstattung als Qual für den Künstler

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Moritz Eggert hat im BadBlog Of Musick auf eine unfeine Begebenheit hingewiesen. Offenbar ist es nicht gestattet, als Künstler die Berichterstattung in Zeitungen zu eigenen Auftritten zu zitieren. Das haben einige Künstler zu spüren bekommen, die sogenannte Pressestimmen auf ihren Webseiten zur Information angeboten hatten. Peter Schöne, Schauspieler und Sänger, bekam es mit der Süddeutschen und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu tun. Am Ende fielen für Schöne Kosten in Höhe von 1.400 Euro an. Aber auch die Frankfurter Oper ist von dieser neueren Abmahnwelle betroffen gewesen. Die wird die zur Rede stehenden 7.500 Euro etwas lockerer aufbringen können. Was passiert da?

Zunächst muss man feststellen, dass, wie fast immer, das Recht in jeder Hinsicht klar ist, aber nicht klärend. Es handelt sich um ein Changieren im Bereich von Pressespiegeln und des Zitatrechts. Nach wie vor gilt schließlich, niemand darf „geistiges Eigentum“ anderer nutzen, wenn er nicht dessen Erlaubnis eingeholt hat. Das gilt auch für Artikel des Feuilletons. Bislang wähnte man sich auf der sicheren Seite allein deshalb, weil kaum jemand Gebrauch davon machte, dies zu kontrollieren. Jedenfalls nicht dann, wenn es sich nicht um große Pressemappen gehandelt hat. Damit scheint es zumindest bei der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorbei zu sein. Ob andere Zeitungen nachziehen, ist selbstverständlich nicht auszuschließen. Eine stete Gefahr also für Künstler, die derartige Pressespiegel oder Sammlungen ins Internet zur Veröffentlichung stellen – es sei denn, sie haben die ausdrückliche Erlaubnis dazu.

Aber etwas anderes machen die Kommentare zu Moritz Eggerts Artikel im BadBlog Of Musick auch deutlich: Man hat dünne Haut in der Branche. Künstler zeihen nun Zeitungs- oder Rundfunk-Kritiker, Kritiker dementieren, irgendwie an der Sache beteiligt zu sein. Unbeteiligte Beobachter neigen unter Umständen zu Schadenfreude, denn bislang war die Abmahnmasche nur Seitens der Content-Industrie gegenüber Tauschbörsennutzer oder Schwarzbrennern im Schwange. Dass die Künstler selbst „Opfer“ einer Abmahnung würden, der der Verleger/Verwerter, war offensichtlich nicht geplant.

Und weiters zeigt dieser Vorgang, dass die Verleger offensichtlich nicht mehr nach dem Grundsatz der Maßstäblichkeit vorgehen, sondern gleich mit scharfen Geschützen. Niemand bestreitet, dass dies ihr Recht ist, aber es ist nicht zwingend, so zu verfahren. Betroffene Künstler wären wohl in aller Regel an einer einfacheren Verfahrensweise interessiert – und so wie ich sie kenne, einlenkend dabei. 

Damit wäre allen besser gedient. Eggerts Artikel kreist mittlerweile umfänglich durch die sozialen Netze und ruft doch einige Verwunderung hervor. Mindestens aber Angst gegenüber der Presse und ihren Verlagen. Vertrauensbildend ist das gerade nicht, genausowenig wie das unklare Gesetz zu diesem Thema. Das geltende Urheberrecht scheint demnach wenig geeignet, Rechtssicherheit zu verbreiten. 

Nun ist das Unglück in der Welt. Der Urheberrechts-Hickhack hat die Kultur selbst erreicht. Für ganz normale Nutzer des Netzes muss dies als Bedrohung wirken. Sind vielleicht Links auch schon bald wieder Inhalte. Ist das „Teilen bei Facebook“ möglicherweise auch schon ein Grund für abmahnwütige Verleger oder Verlage?

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