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Adelshaus Sachsen-Weimar will Goethe-Schiller-Nachlass zurück

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Das Herzogshaus Sachsen-Weimar fordert die Rückübertragung des Klassikernachlasses im Goethe-Schiller-Archiv, des Inventars der Schlösser Weimar und Tieffurt, der Anna-Amalia-Bibliothek sowie der Weimarer Fürstengruft mitsamt der Klassikersärge.

Gera (ddp). Das Verwaltungsgericht Gera wird am 13. März über den Klassikernachlass im Goethe-Schiller-Archiv verhandeln. Hintergrund ist die Klage des Adelshauses Sachsen-Weimar auf Rückgabe der weltberühmten Archivbestände. Nach Informationen von MDR 1 Radio Thüringen hält die Familie ihre Forderung nach dem Klassikererbe aufrecht. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Gera hatte diesen Anspruch zuvor verneint.

Das Herzogshaus fordere außerdem die Rückübertragung des Inventars der Schlösser Weimar und Tieffurt, der Anna-Amalia-Bibliothek sowie der Weimarer Fürstengruft mitsamt der Klassikersärge. Familienchef Prinz Michael hatte diese Ansprüche im Namen seiner Tochter Prinzessin Leonie gleich nach Erlass des Ausgleich-Leistungsgesetzes 1994 erhoben. Der Gesamtumfang der Forderungen wird auf fast eine Milliarde Mark geschätzt, wie MDR 1 Radio Thüringen am Sonntag meldete. Allein für das Goethe-Originalmanuskript von Faust II habe Archivdirektor Jochen Golz einmal einen Schätzpreis von 25 Millionen Mark genannt.

Den Anspruch auf das Goethe-Schiller-Archiv hatte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1998 zunächst anerkannt, diesen Beschluss aber nach einem öffentlichen Aufschrei der Entrüstung ein Jahr später zurückgezogen. In der Begründung von 1999 hieß es, der Klassikernachlass sei nach dem Zweiten Weltkrieg einer Stiftung übertragen, also nicht enteignet worden. Eine Enteignung sei aber die Voraussetzung, um auf Grundlage des Ausgleichs-Leistungsgesetzes mit der Rückgabe des beweglichen Besitzes, Kunstschätze inklusive, entschädigt zu werden. Die Sachsen-Weimarer erklärten dagegen, die Übertragung des Klassiker-Erbes an die Stiftung sei nie vollzogen worden.