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Arbeitsministerium will Künstlersozialversicherung stabilisieren

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Deutscher Kulturrat begrüßt Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Berlin, den 01.11.2006. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorgelegten Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes. In dem Referentenentwurf werden konkrete umsetzbare Vorschläge zur besseren Erfassung der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen sowie zur verbesserten Überprüfung der versicherten Künstler und Publizisten gemacht. Der Referentenentwurf berücksichtigt gleichermaßen die Interessen der Versicherten und der Abgabepflichtigen.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass sich die Bundesregierung mit diesem Referentenentwurf klar zur Künstlersozialversicherung bekennt und die Zusage aus der Koalitionsvereinbarung umsetzt, die Künstlersozialversicherung zu stärken.

Im Referentenentwurf ist vorgesehen, dass künftig die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Arbeitgeber, ob die Sozialversicherungsabgaben ordnungsgemäß abgeführt wurden, auch prüft, ob die Künstlersozialabgabe entrichtet wurde. Damit werden zukünftig erstmals flächendeckend alle Arbeitgeber in Deutschland hinsichtlich der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung geprüft.

Der Deutsche Kulturrat erwartet, dass durch die unterstützende Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung zahlreiche Abgabepflichtige ermittelt werden, die ihren Verpflichtungen bislang nicht nachkommen. Wir gehen davon aus, dass mittelfristig dadurch die Künstlersozialabgabe sinken wird, da sich die Abgabelast auf mehr Schultern verteilt als bisher.

Aus dem Kreis der Versicherten, also der Künstler und Publizisten, soll künftig eine Stichprobe hinsichtlich ihrer tatsächlichen Einkommen in den letzten drei Jahren geprüft werden. Damit soll sichergestellt werden, dass nur der Kreis der tatsächlich Berechtigten über die Künstlersozialkasse versichert sein kann.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Referentenentwurf ist ein positiver Kompromiss, der sowohl die Anliegen der Versicherten als auch der Abgabepflichtigen berücksichtigt. Es war überfällig, zu überprüfen, ob alle abgabepflichtigen Unternehmen auch tatsächlich ihrer Verpflichtung nachkommen und sich nicht vor dieser gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht drücken. Ebenso muss sichergestellt werden, dass der Kreis der versicherten Künstler und Publizisten auf die tatsächlich Berechtigten begrenzt bleibt. Die nun angelaufene dritte Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes wird, davon bin ich fest überzeugt, zu einer deutlichen Stabilisierung der Künstlersozialversicherung führen und damit sicherstellen, dass auch in der Zukunft freiberufliche Künstler und Publizisten im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung kranken-, pflege- und rentenversichert sind.“

Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze kann im Internet unter der nachfolgenden Adresse abgerufen werden: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=880&rubrik=4