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Besteuerung ausländischer Künstler

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Di 04.12.2001

Pressemitteilung des Staatsministers für Kultur und Medien beim Bundeskanzler
Reform der Besteuerung ausländischer Künstler tritt zum 1. Januar 2002 in Kraft

Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Steueränderungsgesetz 2001 kann nun ein wichtiges kulturpolitisches Vorhaben von Kulturstaatsminister Nida-Rümelin umgesetzt werden. Das Steueränderungsgesetz 2001 beinhaltet auch die vom Deutschen Bundestag beschlossene Reform zur Besteuerung ausländischer Künstler und Künstlerinnen und kann nun zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Mit der Neuregelung werden die Auftritte von Künstlern, die nur geringe Honorare mit ihren Auftritten erzielen, erheblich vereinfacht. Die Zahl dieser Auftritte war in den vergangenen Jahren durch die steuerliche Belastung erheblich zurückgegangen.


Bessere Bedingungen für ausländische Künstler

Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin erklärte: "Mit der jetzt erfolgten Zustimmung auch des Bundesrates ist ein großer Durchbruch gelungen, die Bedingungen für Auftritte ausländischer Künstler und Künstlerinnen wesentlich zu verbessern. Diese Reform war für mich eines der wichtigsten kulturpolitischen Anliegen in dieser Legislaturperiode. Denn es geht darum, den dramatischen Rückgang des internationalen Kulturaustausches gerade in der Breitenkultur zu stoppen. Die Einführung einer Freigrenze sowie das Stufenmodell der Besteuerung werden dazu beitragen, den Austausch in der Kunst- und Kulturszene wieder erheblich zu intensivieren."

Nach der Neuregelung (§§ 50a, 58a EStG) ist ab dem 1. Januar 2002 ein Honorar pro Künstler und Auftritt bis 250 Euro (also rund 500 DM) steuerfrei. Ab 251 Euro erfolgt eine gestaffelte Besteuerung, ebenfalls pro Auftritt und Künstler:

von 251 Euro bis 500 Euro mit 10 %,

von 501 Euro bis 1000 Euro mit 15 %,

über 1000 Euro mit 20 % (im Jahr 2002 übergangsweise noch 25 %).

Durch die Einführung einer Bagatellregelung im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2001 werden gezielt kleinere Veranstaltungen entlastet; durch eine Senkung des Abzugsteuersatzes von 25 % auf 20 % ab dem Jahr 2003 soll darüber hinaus für alle Künstlerengagements eine Minderung der Besteuerung erfolgen.