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Silbermeer, dicht an dich. Foto: Hufner
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Deutscher Musikrat: Stellungnahmen der Charité Berlin verdeutlichen den Bedarf an validen Forschungserkenntnissen

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Am heutigen Montag veröffentlichte das Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Charité Berlin die Aktualisierung zweier früherer Stellungnahmen zum Spielbetrieb von Orchestern und zum Publikumsbetrieb. Darin wird u.a. ausgeführt, dass die Vollauslastung von Konzert- und Opernhäusern denkbar erscheine, falls das Publikum Mundschutz trage und andere Hygiene-Bestimmungen einhalte.

Hierzu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die Meldung der Charité vom heutigen Montag stimmt hoffnungsvoll und ist zugleich sehr überraschend. Voll besetzte Konzert- und Opernhäuser sind in Corona-Zeiten ein verloren geglaubter Traum von Publikum und Veranstalter gleichermaßen. So scheint die Stellungnahme der Charité zum Publikumsbetrieb zu schön, um wahr zu sein – und wirft bei rationaler Betrachtung einige Fragen auf. Ein wissenschaftlicher Peer-to-peer-Prozess wurde hier nicht durchlaufen, vielmehr muss man die wissenschaftlichen Kriterien diskutieren, auf denen dieses Papier basiert. Nach wie vor bedarf es dringend nachvollziehbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse, durch die man solch wegweisende Vorschläge unterfüttern kann. Daher appelliert der Deutsche Musikrat erneut an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, für die Erstellung und Verbreitung von fundierten Studien auf valider Datenbasis zu sorgen und auch das Zentrum  für Luft- und Raumfahrt damit zu beauftragen – insbesondere für Studien über die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen“.

Der Deutsche Musikrat hat bereits am 03. Juni 2020 in einer Pressemitteilung das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt dazu aufgefordert, gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut federführend Corona-Grundlagenforschung zur Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen zu betreiben, zu koordinieren und zur Verfügung zu stellen. Diese Forderungen wurden in Pressemitteilungen vom 29. Juni 2020 und vom 03. Juli 2020 erneut  bekräftigt.

 

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