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EU-Kommission stimmt Deal zwischen Jackson-Erben und Sony zu
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EU-Kommission stimmt Deal zwischen Jackson-Erben und Sony zu

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Brüssel - Die lukrativen Rechte für Songs der Beatles und von Bob Dylan, Lady Gaga oder Taylor Swift gehören jetzt endgültig Sony. Die EU erlaubt ein umstrittenes Geschäft zwischen den Japanern und den Erben von Michael Jackson.

Die Europäische Union hat einen umstrittenen Deal zwischen dem Musikverlag Sony und den Erben von Michael Jackson abgesegnet. Der japanische Elektronikriese hatte im März deren Hälfte am Musikverlag Sony/ATV - für 750 Millionen Dollar (669 Mio Euro) übernommen. Das Geschäft war von anderen Verlagen und der Dachverband der unabhängigen Musikunternehmen Europas (Impala) kritisiert worden. Die Transaktion habe «keinen negativen Einfluss» auf die Branche in Europa, heißt es nun in einem am Mittwoch veröffentlichten Statement der EU-Kommission.

Sony und Michael Jackson hatten 1995 den Verlag Sony/ATV als Gemeinschaftsunternehmen gegründet. Die Firma besitzt oder verwaltet mehr Millionen Songrechte - darunter Titel für Songs der Beatles und von Bob Dylan, Lady Gaga und Taylor Swift. Sony hatte ein Vorkaufsrecht für Jacksons Anteil.

Den Erben des 2009 im Alter von 50 Jahren verstorbenen Sängers bleiben noch die Rechte an seinen Songs und Aufnahmen sowie eine Beteiligung am EMI-Musikverlag.

Jackson hatte die Rechte an den Beatles-Songs 1985 in einem aufsehenerregenden Deal für 47,5 Millionen Dollar zusammen mit dem Rest des Verlags ATV gekauft. Ex-Beatle Paul McCartney fühlte sich hintergangen: Schließlich habe er den Entertainer, den er nach der Zusammenarbeit an einigen Songs für einen Freund gehalten habe, erst darauf aufmerksam gemacht, wie wertvoll die Songrechte seien. Die beiden Musiker arbeiteten danach nicht mehr zusammen.

 

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