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Köln muss früherem Generalmusikdirektor eine Million Euro erstatten

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Köln - Die Stadt Köln muss ihrem früheren Generalmusikdirektor und Chefdirigenten des Gürzenich-Orchesters, James Conlon, über eine Million Euro Schadensersatz zahlen. Das Oberlandesgericht Köln entschied am Freitag, dass Kölns damaliger Kulturdezernent Peter Nestler Conlon in Steuerfragen falsch beraten habe. Dies habe dazu geführt, dass der Künstler in Deutschland über eine Million Euro an Steuern nachzahlen musste (Az. 20 U 128/05).

Nestler hatte den Dirigenten zu einem Zweitwohnsitz in Köln überredet. Conlon, dessen Hauptwohnsitz in New York ist, war ab der Spielzeit 1989/90 bis 2002 zunächst als Chefdirigent der Oper, dann als Generalmusikdirektor und Chefdirigent des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln tätig. Da er sich dabei zunächst nicht länger als 180 Tage im Jahr in Deutschland aufhielt, war er hierzulande nur beschränkt steuerpflichtig.

Durch die von der Stadt veranlasste Anmietung einer Wohnung in Köln wurde Conlon allerdings unbeschränkt steuerpflichtig und hatte sein gesamtes Einkommen hier zu versteuern. Die Stadt Köln führte aber weiter nur den reduzierten Steuersatz von Conlons Honorar an das Finanzamt ab. Als das Finanzamt diesen Fehler aufdeckte, verlangte es vom Dirigenten Nachzahlungen für die Jahre 1991 bis 1995 zuzüglich Nachzahlungs- und Stundungszinsen. Dieses Geld wollte der Chefdirigent von der Stadt Köln ersetzt haben.

Nachdem Conlon in der ersten Instanz mit seiner Klage gescheitert war, gab ihm das Oberlandesgericht nun Recht. Die erneute Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.

 

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