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Landkreis hebt die Gebühren an

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Grimmen (OZ) Die Kreismusikschule hat eine neue Satzung. Das von den Kreistagsabgeordneten beschlossene Papier enthält mehrere Änderungen. So wird beispielsweise geregelt, dass zum Unterricht sowohl Lehrveranstaltungen aber auch Vorspiele, Konzerte und Wettbewerbe gehören.

Dem Musikschulleiter ? im Kreis ist dies Volkmar Doß ? obliegt mit der pädagogischen Leitung auch die inhaltliche Gestaltung. Die Unterrichtsstunde dauert in der Regel 45 Minuten. Nach der alten Satzung konnte der Lehrer festlegen, ob sie 30 oder 45 Minuten dauert. ?Soweit es organisatorisch möglich ist, kann sie auf 30 Minuten verkürzt werden?, lautet die Aussage in der neuen Satzung. Paragraph 11 regelt, dass ein Musikschüler ein Instrument besitzen muss. Im Rahmen der Bestände der Musikschule können Instrumente gegen eine Gebühr überlassen werden. Neu ist zum Instrument die Aussage: ?Es darf nicht an Dritte weitergegeben werden.? Parallel dazu bestätigte der Kreistag auch die Honorar- und die Gebührenordnung. Die Honorare werden an die üblichen der Nachbarkreise und Hansestädte angepasst. Der Landkreis trägt den Löwenanteil der Musikschulkosten, vergangenes Jahr beispielsweise 48,5 Prozent gleich 668 770 DM. Ca. 50 Prozent des Unterrichtes an Nordvorpommerns Musikschule werden von Honorarlehrern erteilt. Mit der neuen Honorarordnung rechnet der Kreis mit zusätzlichen Honorarkosten von 20 341 Euro. Diese werden durch die neue Gebührenordnung abgedeckt. Ein Beispiel: Bei Einzelunterricht von 45 Minuten je Woche fiel bisher bei Schülern ein Jahresentgelt von 344 Euro an. Mit der neuen Satzung erhöht sich dieser Beitrag auf 372 Euro.


Ostsee Zeitung
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