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Schutzgebiet Urheberrecht. Foto: Hufner
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Neues Urhebervertragsrecht beschlossen – für „gedeihliches Auskommen“

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Das Bundeskabinett hat eine Reform des Urhebervertragsrechts beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes von Justizminister Heiko Maas (SPD) ist es, Schriftstellern, Journalisten, Filmemachern, Designern, Drehbuchautoren oder Komponisten eine gerechtere Vergütung ihrer Arbeit zu sichern. Maas sagte am Mittwoch, es gehe um ein „gedeihliches Auskommen“ sowohl für Kreative als auch die Verwerter ihrer Leistungen, beispielsweise Verlage.

Nach Protesten von Verlegern, Agenten und auch Autoren hatte der Minister einen Reformentwurf seines Hauses aus dem Herbst zugunsten der Verwerter-Seite nachgebessert. Das stieß auf scharfe Kritik der „Initiative Urheberrecht“, die nach eigenen Angaben die Interessen von rund 140 000 „Urhebern“ und ausübenden Künstlern vertritt.

Die schwarz-rote Regierung habe damit „ihre Versprechungen großenteils nicht erfüllt“, hieß es. So sollten zunächst breiter angelegte Honoraransprüche der Kreativen komplett entfallen und der vorgesehene Auskunftsanspruch für einen Großteil der „Urheber“ – etwa Journalisten, Drehbuchautoren, Regisseure und andere Mitarbeiter im Fernseh- und Rundfunkbereich – nicht gelten.

 

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