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Quorum erreicht: KSK-Petition des DTKV knackt 50.000er-Marke

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Die vom Deutschen Tonkünstlerverband beim Deutschen Bundestag gestartete E-Petition zur Künstlersozialkasse war erfolgreich. Bereits 11 Tage vor Ablauf der Frist hatten 50.000 Personen die Petition gezeichnet. Bei Erreichen dieser Zahl berät der Petitionsausschuss im Regelfall öffentlich über das formulierte Anliegen.

In der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichtet, „im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – spätestens alle vier Jahre – zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.“

Auslöser der Petition war der Umstand, dass im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien Anfang Juni mit den Stimmen der Regierungskoalition ein solcher, die regelmäßige Prüfung vorsehender Passus aus dem Regierungsentwurf zur „Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze“ kurzerhand wieder gestrichen worden war.