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Rheingau-Festival: Streit um Fluglärm bei Konzerten vor Gericht

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Der Streit zwischen dem Rheingau Musik Festival (RMF) und Fluglärmgegnern landet vor Gericht. Eine mündliche Verhandlung ist für den 16. März am Landgericht Mainz terminiert, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Eine Entscheidung in dem Zivilverfahren werde noch nicht am selben Tag erwartet. Zuvor hatte die „Allgemeine Zeitung“ (Freitag) darüber berichtet.

Das RMF mit Sitz im hessischen Oestrich-Winkel hatte nach einer Protestaktion die Initiative gegen Fluglärm Mainz verklagt. Diese hatte weltberühmte Künstler angeschrieben und sie auf mögliche Störungen ihrer Konzerte beim RMF durch Fluglärm hingewiesen.

Anschließend forderte das Festival die Initiative auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Das tat diese nicht und kündigte weitere Aktionen an.

RMF-Intendant Michael Herrmann nannte das Verhalten der Initiative geschäftsschädigend. „Die wahrheitswidrigen Behauptungen verunsichern die Künstler und schaden dem Festival“, sagte er im August. Mit der Klage solle die Behauptung untersagt werden, dass Konzerte von Fluglärm gestört würden. Zudem müsse Aussagen ein Riegel vorgeschoben werden, wonach während der Konzerte Flugrouten verlegt werden könnten.

 

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