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Sächsisches Kulturraumgesetz laut städtischem Gutachter nicht verfassungsgemäß

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Die von der sächsischen Landesregierung geplante Novellierung des Kulturraumgesetzes ist nach Auffassung eines von der Stadt Leipzig bestellten Gutachters nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Die vom Kabinett geplante Einbeziehung der Landesbühnen in das Gesetz sei unzulässig, sagte Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung am Freitag vor Journalisten. Er hoffe, dass Landesregierung und Landtag die Bedenken vor der in gut sechs Wochen geplanten Abstimmung über das Kulturraumgesetz ernst nähmen und auf die Einbeziehung der Landesbühnen verzichteten. Ansonsten sähe sich die Stadt gezwungen, gegen das Gesetz zu klagen.

Die Stadtverwaltung Leipzig sowie das Gewandhaus, die Oper und das Centraltheater hatten das Gutachten bei dem Verfassungsrechtler Fritz Ossenbühl in Auftrag gegeben, der nach Jungs Worten auch schon an der Formulierung des ursprünglichen Kulturraumgesetzes  beteiligt war. Nach der geplanten Neufassung des Gesetzes drohen der Stadt und ihren kulturellen Eigenbetrieben Mittelkürzungen in Höhe von 2,5 Millionen Euro jährlich.

Dies ergäbe sich, wenn der Freistaat wie vorgesehen die für den Kulturlastenausgleich vorgesehenen Zuweisungen von 86,7 auf 77,6 Millionen Euro senkt und von der abgezogenen Summe sieben Millionen Euro zur Finanzierung der Landesbühnen einsetzt. Dazu erklärte der  Jurist, dass die Landesbühnen eine Einrichtung des Freistaats seien, der Kulturlastenausgleich aber auf die kommunale Ebene ausgerichtet
sei. Beides dürfe nicht miteinander vermengt werden. Wie Jung weiter ausführte, stellt das Gutachten auch fest, dass es nicht ausreiche, lediglich durch ein Haushaltsbegleitgesetz Änderungen im Kulturraumgesetz durchzusetzen. Zudem hätte plausibel erklärt werden müssen, warum man das Gesetz ändern wolle. "Der bloße Verweis auf die knappe Haushaltslage reicht dazu nicht aus", meinte Leipzigs Oberbürgermeister.

Der Intendant der Leipziger Oper, Alexander von Maravic, verwies darauf, dass auch Kulturschaffende Planungssicherheit bräuchten. "Wir sind schon jetzt Verpflichtungen weit über 2011/2012 eingegangen" sagte der Intendant. Würde nun Geld für diese Spielzeit gestrichen, könnte dies nicht von der Oper aufgefangen werden. "Weitere Einsparungen würden an die Substanz der Oper gehen." Auch Gewandhaus-Geschäftsführer Andreas Schulz erläuterte, dass in seinem Haus die Planungen von Tourneen oder die Verpflichtung von Dirigenten und Solisten einen Vorlauf von drei bis fünf Jahren hätten. "Was soll ich tun, wenn wir das Jahresheft 2011/2012 mit 240 Konzerten gedruckt und der Öffentlichkeit vorgestellt haben, und dann das Geld aus Dresden nicht kommt? 30 Seiten herausreißen?" Schulz klagte, dass die Kultur in Deutschland gerade stark unter Druck gerate. Dies sei aus seiner Sicht "sehr fragwürdig". 

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