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Schärfere Kontrollen der Wirtschaft für Künstlersozialkasse

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Die Künstlersozialkasse soll durch schärfere Kontrollen bei den abgabepflichtigen Unternehmen gesichert werden. Nach jahrelangen Diskussionen beschloss der Bundestag in der Nacht zum Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).

Die Wirtschaft soll danach durch eine regelmäßige Überwachung zur Zahlung ihrer Sozialabgaben verpflichtet werden. Geplant sind künftig rund 400.000 statt bisher 70.000 Kontrollen pro Jahr. Die Experten erwarten dadurch Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro.

Das Abgabesystem ermöglicht rund 180.000 freien Künstlern und Publizisten eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie angestellte Arbeitnehmer zahlen sie nur 50 Prozent der Beiträge. Die andere Hälfte tragen der Bund (20 Prozent) und die Unternehmen, die von der Arbeit der Kreativen profitieren (30 Prozent).

Bisher hatten sich viele Unternehmen der Abgabepflicht entzogen.

Wegen ihrer Säumigkeit waren die Beiträge zuletzt Anfang des Jahres von 4,1 auf 5,2 Prozent gestiegen. Experten befürchteten langfristig einen Kollaps des Systems. Dennoch hatte die FDP in der vergangenen Legislaturperiode die schon lange angestrebte Reform verhindert.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband von mehr als 200 Bundeskulturverbänden, lobte den raschen Neuanlauf von Nahles.

„Andrea Nahles hat Wort gehalten, wir sagen danke!“, erklärte Geschäftsführer Olaf Zimmermann. Die Reform sei ein wichtiger Schritt zu mehr Abgabegerechtigkeit.

Die schärferen Kontrollen sollen künftig im Rahmen der mindestens alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen erfolgen.

Zuständig bleibt die Deutsche Rentenversicherung. Zudem bekommt die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht.

Sie kann damit Kontrollen – etwa bei einem konkreten Verdacht – auch selbst in die Hand nehmen. Außerdem sollen ihre Experten die Prüfer der Rentenversicherung durch ihr Fachwissen unterstützen. Für Unternehmen, die nur selten Aufträge an Künstler vergeben, wird eine Bagatellgrenze von 450 Euro eingeführt.

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