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Schlupfloch: Schlagerstar Costa Cordalis muss keine Künstlersozialabgabe zahlen

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Kassel (dpa) - Das Vorgehen von Schlagerstar Costa Cordalis, sich mittels einer eigenen Firma von der Künstlersozialabgabe (KSA) zu befreien, ist rechtens. Das hat am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Cordalis' Familie hatte eine Firma gegründet, die die Auftritte von Costa sowie den erwachsenen Kindern Lucas und Angeliki vermarktet.

 
 
Über eine Firma spart Costa Cordalis die eigentlich fälligen Künstlersozialabgaben für seine Auftritte. Das ist rechtens, urteilte jetzt das Bundessozialgericht. Doch für seinen Sieg im «Dschungelcamp» muss er nun wohl doch noch nachzahlen.
 
  Allerdings traten die drei ohne Honorar für die Firma auf, um die KSA zu sparen. Das Geld aus den Konzerten strich das Unternehmen ein, den Gewinn daraus bekamen die Gesellschafter, unter anderem die Kinder und Costa Cordalis' Ehefrau.
 
 Die Revision der Künstlersozialkasse (KSK) wiesen die obersten deutschen Sozialrichter am Mittwoch weitgehend zurück. Geld aus der Firma sei kein Entgelt für künstlerische oder publizistische Leistungen. «Man könnte das als ein Umgehungsgeschäft auslegen. Ich kann ihren Ärger verstehen», sagte der Vorsitzende Richter an den Vertreter der KSK. Wenn der Gesetzgeber dies als Schlupfloch sehe, müsse er es schließen.
 
 Die KSK hatte die KSA auf knapp 48 000 Euro für die Jahre 2002 bis 2004 festgelegt. Dagegen wehrte sich die Cordalis-Firma und hatte damit bereits in den Vorinstanzen Erfolg. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied, die Festsetzungen der KSA seien rechtswidrig, weil das Cordalis-Unternehmen mit der Meldung der freien Bandmitglieder ihre Meldepflicht erfüllt habe.
 
 Für das Jahr 2004 muss Costa Cordalis allerdings wohl doch noch nachzahlen - wegen des «Dschungelcamps». Laut BSG hatte Cordalis sich für den Sieg in der RTL-Sendung «Ich bin ein Star, holt mich hier raus» von seinem Unternehmen 34 800 Euro Honorar auszahlen lassen. 
 
 
 
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