Unternehmen müssen weniger für Künstlersozialkasse zahlen
16.08.2016 - Von dpa, KIZ
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werde es nun offiziell, teilte der Deutsche Kulturrat am Montag mit. Mit der Künstlersozialabgabe werden 30 Prozent der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von freiberuflichen Künstlern gedeckt. Für 20 Prozent des Beitrags kommt der Bund auf. Die Künstler selbst zahlen - ähnlich wie angestellte Arbeitnehmer - 50 Prozent. Seit zwei Jahren werden die Zahlungen der Unternehmen stärker kontrolliert. Die dadurch gestiegenen Einnahmen haben jetzt die Abgabensenkung ermöglicht.
Weiterführende Informationen:
- Anmelden um Kommentare zu schreiben
Themen: