Unsere Artikel sind vielfältig kategorisiert – nutzen sie z.B. die Auflistung der populärsten Tags in der rechten Seitenleiste, oder besuchen sie die Tag-Seite. Außerdem können sie über Rubriken, Genres und Orte navigieren.
Alle Artikel kategorisiert unter »Thema: Inklusion und Ausbildung«
Ohne Diskriminierung keine Inklusion
19.01.22 (Jürgen Oberschmidt) -
Die Debatte um Inklusion hat gerade im letzten Jahrzehnt Fahrt aufgenommen, und der moralische Druck lässt durch den Kontext einer Menschenrechtsdiskussion gar keine offene Diskussion zu den sich hier stellenden Fragen mehr zu. Inklusionslogiken sprechen vom Drinnen und Draußen, von geschlossenen Systemen, in die zu inkludieren sei und die sich so gastfreundlich geben, dass man ihren Einladungen gerne folgt. Vorausgesetzt wird dabei, dass alle Menschen die Aktivierungsversuche zur Hebung ihres Potenzials auch dankbar annehmen. Allein die Aussicht auf Teilhabe scheint hier schon die gute Tat zu sein. Aversionen gegen solche Konformitätserwartungen bleiben jedoch in allen Lebensbereichen bestehen, ein Gefühl der „Abgetrenntheit“ kann bereits entstehen, wenn man das Gefühl hat, nur „wenige Schritte abseits der Herde“ zu stehen (Erich Fromm).
Wer kann Inklusion?
14.01.22 (Irmgard Merkt) -
Nichts Geringeres als das: Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben. So will es die Gesetzgebung. Im Prinzip. In der UN-Behindertenrechtskonvention, durch die Bundesregierung im Jahr 2009 ratifiziert, heißt es in Artikel 30, Absatz 1 und 2 recht klar und unmissverständlich: (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben; b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben; c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben. (2) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
