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Damoklesschwert oder Chance?

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Bachelor und Master – Zur Musikausbildung an deutschen Musikhochschulen · Von Jörg Fabig
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Bundesweit sind Musikhochschulen mit der Einführung der Studienabschlüsse Bachelor und Master konfrontiert. An vielen Hochschulen wird die Notwendigkeit dieser internationalen Harmonisierung kontroverse Diskussionen über Ziele und Inhalte des Musikstudiums hervorrufen. Diese Diskussion ist dringend notwendig; der vorliegende Aufsatz soll einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten.

Zur Ausgangssituation: Im Wesentlichen teilen sich die Studiengänge an deutschen Musikhochschulen vom Beginn des Studiums an in drei grundsätzliche Richtungen. Diese Richtungen arbeiten auf unterschiedliche Berufsbilder hin: Die künstlerische Ausbildung (insbesondere die Studiengänge „Diplom Orchestermusiker“), die auf den Beruf als Orchestermusiker beziehungsweise Solist vorbereiten sollen, die musikpädagogische Ausbildung (meist „Instrumentalpädagogik“ oder „Diplom Musiklehrer“ als Studienbezeichnung), die zum Lehrer für ein bestimmtes Instrument, Gesang oder Elementares Musizieren an Musikschulen und sonstigen Musikausbildungseinrichtungen vorbereiten soll, und die Ausbildung zum Schulmusiker, also Lehrer für das Fach Musik an allgemeinbildenden Schulen, die wie alle Lehramts­studiengänge mit dem Staatsexamen abgeschlossen wird und wegen der Kombination mit anderen Lehrfächern einen besonderen Status in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung hat.

Diese Trennung findet sich in unterschiedlicher Ausprägung an allen deutschen Musik­hochschulen. Die Einteilung in einen entsprechenden Studiengang findet in der Regel nach der Aufnahmeprüfung statt, meist sind bereits die Aufnahmeprüfungsanforderungen für die unterschiedlichen Studiengänge sehr stark abgestuft: großer Schwerpunkt auf dem Hauptfach bei den künstlerischen Studiengängen, gro-ßer Schwerpunkt auf Vielfalt und allgemeiner Musikalität bei den Schulmusik-Studiengängen, die Anforderungen an die zukünftigen Instrumental- und Gesangspädagogen dazwischen.

Erste Anmerkungen

Dieses System besteht seit Jahrzehnten in Deutschland und wurde bisher selten in Frage gestellt. Aber entspricht es noch den heutigen beruflichen Realitäten? Hierzu einige Anmerkungen: Die Musikausbildung stellt mit der klaren Ausrichtung auf ein bestimmtes Berufsbild (abgesehen von den Lehramtsstudiengängen) ein absolutes Unikum dar: Niemand studiert an einer deutschen Universität „Diplom Versicherungsmathematiker“ oder „Diplom Verlagslektor“ – die entsprechenden Berufe werden von Personen wahrgenommen, die ein Diplom in Mathematik oder einen Magister in Sprachwissenschaften erworben haben. Selbst die Studien­gänge an Fachhochschulen sind allgemeiner ausgerichtet – ein Diplom Mechatroniker (FH) oder eine Diplom Verwaltungswirtin (FH) werden in vielen Berufsfeldern eine Anstellung finden können.

Ein hoher Prozentsatz der Schulmusikstudenten schreibt sich nach dem Staatsexamen noch für ein Zusatzstudium mit Abschluss „Diplom Musiklehrer“ (oder entsprechend) für das gewählte Hauptfachinstrument ein. Grund hierfür ist sicherlich der Wunsch, sich mit dem Haupt­fachinstrument intensiver auseinanderzusetzen, als es die vielschichtigen Anfor­derun­gen des Schulmusikstudiums zulassen.

Ein verschwindend geringer Prozentsatz der erfolgreichen Absolventen eines Orchester-Studienganges erhält nachher tatsächlich einen Platz in einem Berufsorchester. Je nach Instrument kommen jährlich bis zu hundert Absolventen auf eine zu besetzende Orchester­stelle. In welche Richtung sich die Anzahl der zu besetzenden Arbeitsplätze in Orchestern in Zukunft entwickeln wird, ist wohl jedem Musikschaffenden in Deutschland bewusst. Ebenso steht es um die ausgebildeten Solisten, die ausschließlich mit ihrer künstlerischen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen (Sänger, Pianisten, Gitarristen und so weiter).

Folgen gesellschaftlicher Veränderungen

Diese Beispiele zeigen auf, warum eine so stark an das spätere Berufsbild gebundene Ausbildung möglicherweise nicht mehr zweckmäßig ist. Darüber hinaus haben Studien ergeben, dass heute 80 Prozent aller Absolventen deutscher Musikhochschulen zumindest einen Teil ihres Einkommens durch musikpädagogische Arbeit erwirtschaften. Hier sind unterrichtende Orchestermusiker ebenso erfasst wie „normale“ Gymnasiallehrer, aber auch an Grundschulen als Aushilfskräfte eingesetzte Diplommusiklehrer. Die Berufsbilder verschwimmen mehr und mehr: Teilzeitbeschäftigte Musiklehrer an allgemeinbildenden Schulen verdienen sich ein Zubrot durch „Muggen“, Orchestermusiker in den unteren Tarifgruppen (Polizeiorchester, TVK-C-Orchester und so weiter) unterrichten nebenberuflich an Musikschulen, Orchestermusiker aus Rundfunkorchestern bilden als Lehrbeauftragte an Hochschulen Studenten aus.

Auch – im wirtschaftlichen Jargon formuliert – auf der Angebotsseite hat sich vieles verändert. Während die Kulturämter und sonstigen Konzertveranstalter ihre Kammer­musik­reihen und Orchesterkonzerte immer mehr ausdünnen (müssen) und die Opernhäuser mit großer Mühe versuchen, neues, junges Klientel zu gewinnen, um eine Vergreisung des Publikums zu verhindern, schießen die Musik-„Events“ wie Pilze aus dem Boden. Festivals, Workshops, Sommerkurse stehen bei Publikum wie Teilnehmern, sei es im semiprofessio­nellen oder im Laienbereich, hoch im Kurs. Auch die Veränderungen von Familienstrukturen in Deutschland haben eine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt für Musik­schaffende. Die En­t­schei­dung, Kinder zu haben, wird heute zwar zahlenmäßig seltener, dafür aber bewusster getroffen. Deutsche Eltern – zumindest in Schichten mit höherem und gehobenem Lebensstandard – legen sehr großen Wert auf Förderung ihrer Kinder. Entsprechend ist die Nachfrage nach musikalischen Veranstaltungen vom Kleinkindalter an höher denn je zuvor. Manche Instrumentengruppen erleben einen regelrechten Nachfrageboom, die Wartelisten der öffent­lichen Musikschulen sind in einigen Bereichen sehr lang. Eine entscheidende Veränderung wird sich durch die im Wandel begriffene Ausrichtung der allgemeinbildenden Schulen ergeben. Immer mehr Nachmittagsunterricht in den achtjährigen Gymnasien sowie mehr und mehr Ganztags­schulen erfordern ein Umdenken, verändern das Freizeitverhalten der kom­menden Generationen und werden auch die Nachfrage nach qualifizierter Musikpädagogik beeinflussen. Kooperationen zwischen Musikausbildungsinstitutionen und Schulen, im Stundenplan der Schulen integrierte Großgruppenangebote und Nachmittagsangebote von freien Musikträgern müssen miteinander vernetzt werden, wenn den Jugendlichen nach der Grund­schulzeit noch die Möglichkeit gegeben werden soll, aktiv zu musizieren und Musik nicht nur zu konsumieren. Auch dieser Wandel bringt neue Herausforderungen – aber auch Chancen – für die Musikpädagogik in Deutschland.

Konsequenzen

Es ist daher dringend notwendig, diesen veränderten gesellschaftlichen Anforderungen auch in der inhaltlichen Ausrichtung der Musikhochschulausbildung Rechnung zu tragen. Die Einführung der Abschlüsse Bachelor und Master bietet hier eine gute Chance, die Lehrpläne den beschriebenen Trends anzupassen.

Junge Menschen, die ein Musikstudium aufnehmen wollen, sind über die beruflichen Möglichkeiten oft nur unzureichend informiert. Natürlich träumt jede und jeder, die einmal in einem Auswahlorchester (Landesjugendorchester, Bundesjugendorchester und so weiter) musiziert hat, von einem Platz in einem großen Rundfunksinfonieorchester. Das bisherige Ausbildungssystem zwingt sie, sich diesem Ziel vom ersten Semester an zu verschreiben und selbstverständlich auch – in der Regel überzogene – Erwartungen an das zu leistende Übepensum zu knüpfen. Es wäre ehrlicher, die jungen Menschen realistisch auf ihre beruflichen Perspek­tiven einzustimmen und gezielt vorzubereiten. Ein „gescheiterter“ Orchestermusiker wird sehr wahrscheinlich ein frustrierter Musiklehrer. Dabei kann auch der Musiklehrer, wenn er mit der geeigneten Einstellung und vor allem fundierter methodischer Ausbildung zu Werke geht, zum Zentrum seiner Arbeit machen, was ihn einmal studieren ließ: die Freude an der Musik! Insofern könnte sich die Frage der Einteilung in Studiengänge ab dem ersten Semester erübrigen: Grundstein der Ausbildung für alle ist der Bachelor.

Der Bachelor sollte neben der künstlerischen Ausbildung im Hauptfach einen zweiten Schwerpunkt im Bereich Didaktik und Methodik des Hauptfachinstrumentes sowie instru­mental- und musikpädagogischen Themen haben, die eng mit den Möglichkeiten des Haupt­faches verbunden sind. So sollten beispielsweise Bläser und Streicher mit Konzepten des heterogenen Klassenunterrichts konfrontiert werden, Schlagzeuger und Gitarristen sich mit Konzepten für Unterricht in Großgruppen vertraut machen, Sänger auch Chor-, insbesondere Jugendchorleitung studieren. Selbstverständlich sollten instrumentales Nebenfach und Neben­fächer wie Musikgeschichte, Instrumentenkunde, Formenlehre, Musiklehre, Tonsatz und Gehör­bildung in gleichem Maße vertreten sein wie in der bisherigen instru­mentalpädago­gischen Ausbildung. Aufgrund der kürzeren Zeit, die zum Erreichen des Bachelor eingeplant werden muss, können allerdings die Anforderungen an das Hauptfach in der Abschlussprüfung nicht in dem Maße übernommen werden wie in der bisherigen Diplommusik­pädagogik-Ausbildung.

Im Master-Studiengang sollten die Studierenden ihren Neigungen entsprechend ihre Ausbildungsschwerpunkte vertiefen. Das Studium des Hauptfachinstrumentes allein könnte zum Beispiel im Vorder­grund stehen, wenn die Abschlussprüfungsnote im Haupt­fach bei der Bachelor-Prüfung Potenzial für eine vielversprechende künstlerische Entwicklung offenbart hat. Studierende mit nachgewiesenen hervorragenden Qualitäten im methodisch-didaktischen Bereich könnten ebenfalls einen Master-Studiengang belegen und entsprechende Studienarbeiten anfertigen. Durch Praktika können in der Zeit des Master-Studiums gezielt Erfahrungen in den Bereichen gesammelt werden, die der Studierende für die Verwirklichung seiner beruflichen Vorstellungen benötigt.

Wo bleibt der PhD?

Gern wird in der Diskussion über Bachelor und Master übersehen, dass es im angel­sächsischen Studiensystem noch einen dritten Abschluß gibt: den Doctor of Philosophy (PhD). Dieser dem deutschen Doktortitel weitgehend äquivalente Abschluss wird in den USA auch im Fach Musik vergeben. In Deutschland kann man bisher einen Doktortitel in Musikwissenschaft und Musikpädagogik erwerben, letzteres ist allerdings an den meisten Hochschulen den examinierten Lehramtsstudenten vorbehalten, diplomierte Instrumentalpädagogen können allerdings nur an einigen Hochschulen promovieren (zum Beispiel in Detmold, Stuttgart und Hamburg). Warum nicht auch in der Musikhochschul­ausbildung generell den PhD einführen? PhD-Kandidaten müssten neben dem hervorragenden Bestehen des Master auch ihre intellektuellen Fähigkeiten nachweisen, zum Beispiel durch eine herausragende wissenschaftliche Abschlussarbeit. Sie würden hierzu im Rahmen eines mehrjährigen Programmes eine Doktorarbeit anfertigen – im Gegensatz zu bisherigen Diplomarbeiten bieten sich hier insbesondere zeitlich länger angelegte Studien zu musikalisch-gesellschaftlichen Themenbereichen an, aber natürlich auch musikwissenschaftliche oder theoretische Arbeiten. Die PhD-Kandidaten könnten je nach Ausgestaltung des PhD-Programms, sofern sie zugleich eine Stelle als künstlerischer Assistent besetzen, wie Doktoranden mit Assistentenstellen in anderen wissenschaftlichen Studiengängen Lehrverpflichtungen übernehmen, insbesondere im Nebenfachunterricht des Bachelor-Studiengangs, und könnten auch in Nebenfachprüfungen Funktionen als Prüfer, Beisitzer, Schriftführer und so weiter übernehmen. Folgen dieser Maßnahmen wären

  • eine generell wissenschaftlich fundiertere und an (über-)prüfbaren Kriterien ausgerichtete Ausbildung des akademischen Nachwuchses und damit eine größere Transparenz bei der Besetzung von Hochschulstellen
  • ein Rückgang der Lehrbeauftragten-Arbeitsverhältnisse mit teilweise völlig unangemessener Bezahlung und entwürdigenden Vertragsbedingungen
  • eine Entlastung der Professoren von Lehrverpflichtungen und Prüfungsteilnahmen
  • wahrscheinlich auch Kosteneinsparungen, abhängig von der Vergütung der PhD-Kandidaten.

Eine konsequente Umsetzung des oben skizzierten Programmes erfordert natürlich auch eine langfristige Änderung der Ausrichtung des Lehrkörpers. Da die Bachelor-Studenten den größten Anteil der Studierenden ausmachen würden und deren Ausbildung instrumental- und musikpädagogische Inhalte zum zentralen Bestandteil hat, müssten Lehrkräfte mit entsprechender Berufserfahrung auch in diesen Arbeitsfeldern einen großen Teil der Ausbildung übernehmen.

Inwieweit sich die Lehramtsstudierenden in dieses Konzept einbinden ließen, kann man gesondert diskutieren. Grundsätzlich halte ich es für denkbar, Lehramtsstudierenden den gleichen Fächerkanon wie im Bachelor aufzuerlegen sowie weitere Nebenfächer wie Gesang, Chor- und Orchesterleitung. Gleichzeitig sollte den Studierenden für das Erreichen der notwendigen Leistungsnachweise aber wegen der zusätzlichen Belastung durch ein drittes Einzelunterrichtsfach und mehr Nebenfächer drei Semester mehr Regelstudienzeit eingeräumt werden. Inwieweit die Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge den Hochschulen eigenständig übertragen wird, ist sicherlich auch von den politischen Bedingungen in den jeweiligen Bundesländern abhängig und sollte daher landesspezifisch diskutiert werden.

Die Umgestaltung der Studienabschlüsse an den deutschen Musikhochschulen bietet die Chance, die Lehrpläne und die Ausbildung zukünftiger Musikergenerationen den geänderten Begebenheiten der Musik- und Bildungslandschaft in Deutschland anzupassen und die kommende Generation gezielter als bisher auf die berufliche Realität vorzubereiten. Reformbedarf besteht in erheblichem Ausmaß, und nur wer die Notwendigkeiten zu Reformen rechtzeitig erkennt, wird den Prozess mitgestalten können. ?

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