Die Musikschulen als Kooperationspartner
Die Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen zum Thema Ganztagsschule
Ausgabe:
9/03 - 52. Jahrgang Ein solches „niederschwelliges Angebot“ kann für viele Kinder der Einstieg zum Erlernen eines Instrumentes werden. Die Musikschule bekommt damit eine neue Plattform geboten, ihr qualitativ hochwertiges Angebot zu präsentieren. Dies könnte für den Fortbestand der Musikschulen existenziell wichtig sein. Die BEV hat sich daher in ihrer Mitgliederversammlung im Mai 2003 in Hannover etwa auch mit den Kooperationsfragen befasst und folgende Ergebnisse beziehungsweise Hinweise erarbeitet:
- Musikschule soll klare Kooperationsvereinbarungen mit den allgemein bildenden Schulen treffen. Die finanziellen Belastungen sind von der allgemein bildenden Schule zu übernehmen.
- Der Musikschulunterricht ersetzt in der Regel nicht den Musikunterricht an der Schule, sondern dient der notwenigen praktischen Ergänzung.
- Die Musikschule soll unbedingt darauf achten, dass eventuell bisher vereinbarte „Billiglösungen“, die zumeist Projektcharakter hatten, bei künftigen umfassenden Kooperationen vermieden werden. Auf die hohen Qualitätsstandards der VdM-Musikschulen ist besonders hinzuweisen.
- Dem VdM ist zuzustimmen, dass die Kooperationsbestrebungen noch stärker als bisher voranzutreiben sind. Diesem Zweck dient auch der von ihm eingesetzte Bundes-Arbeitskreis „Kooperationen“.
- Die Musikschulen müssen kurzfristig und möglichst umfassend konkrete Hinweise über die Chancen und Risiken und über eventuelle Lösungsvorschläge vom VdM erhalten (zum Beispiel personelle und inhaltliche Mindeststandards, Muster-Verträge und Finanzierungsmodelle et cetera).
- Der Aufbau weiterer Ganztagsschulen ermöglicht auch für Musikschulen, sich aktiv einzubringen und Instrumentalunterricht anzubieten. Die erforderlichen Mittel dürfen die Träger nicht durch gleichzeitige Kürzungen bei langjährig bewährten Einrichtungen (unter anderem Musikschulen) gewinnen.
- Die Musikschulen sollten auch auf die Aktivitäten anderer Anbieter in den Grundschulen achten und gegebenfalls ihren Träger und den zuständigen Landesverband der Musikschulen informieren.
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