Die Musikschulen als Kooperationspartner

Die Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen zum Thema Ganztagsschule


(nmz) -

Während der letzten Bundestagswahl wurde Familien eine bessere Betreuungssituation von Schulkindern zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie versprochen. Hinzu kam das miserable Abschneiden der deutschen Schüler bei der PISA-Studie. Die Politik musste schnell handeln und ohne konkrete Konzepte und feste Vorgaben gibt es nun, in den unterschiedlichen Bundesländern, verschiedene Lösungsansätze für eine bessere Bildungspolitik, wie zum Beispiel die offene Ganztagsschule oder die Ganztagsbetreuung. Der fehlende Musikunterricht an den Schulen und die mittlerweile anerkannten positiven Ergebnisse einer Musikerziehung machen die Musikschulen als Kooperationspartner für allgemein bildende Schulen interessant. Da die vorangenannten Bestrebungen die künftige Arbeit der Musikschulen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht erheblich tangieren dürften, bieten sich Kooperationen der Musikschulen mit Grundschulen an. Die Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen (BEV) begrüßt daher die vom Verband deutscher Musikschulen (VdM), den Landesverbänden der Musikschulen und den Musikschulen bisher schon praktizierte Zusammenarbeit mit den allgemein bildenden Schulen und anderen Einrichtungen und weist auf die zusätzlich sich bietenden Chancen bei Kooperationen mit den Grundschulen hin.


Ausgabe: 
9/03 - 52. Jahrgang

Ein solches „niederschwelliges Angebot“ kann für viele Kinder der Einstieg zum Erlernen eines Instrumentes werden. Die Musikschule bekommt damit eine neue Plattform geboten, ihr qualitativ hochwertiges Angebot zu präsentieren. Dies könnte für den Fortbestand der Musikschulen existenziell wichtig sein. Die BEV hat sich daher in ihrer Mitgliederversammlung im Mai 2003 in Hannover etwa auch mit den Kooperationsfragen befasst und folgende Ergebnisse beziehungsweise Hinweise erarbeitet:

  1. Musikschule soll klare Kooperationsvereinbarungen mit den allgemein bildenden Schulen treffen. Die finanziellen Belastungen sind von der allgemein bildenden Schule zu übernehmen.
  2. Der Musikschulunterricht ersetzt in der Regel nicht den Musikunterricht an der Schule, sondern dient der notwenigen praktischen Ergänzung.
  3. Die Musikschule soll unbedingt darauf achten, dass eventuell bisher vereinbarte „Billiglösungen“, die zumeist Projektcharakter hatten, bei künftigen umfassenden Kooperationen vermieden werden. Auf die hohen Qualitätsstandards der VdM-Musikschulen ist besonders hinzuweisen.
  4. Dem VdM ist zuzustimmen, dass die Kooperationsbestrebungen noch stärker als bisher voranzutreiben sind. Diesem Zweck dient auch der von ihm eingesetzte Bundes-Arbeitskreis „Kooperationen“.
  5. Die Musikschulen müssen kurzfristig und möglichst umfassend konkrete Hinweise über die Chancen und Risiken und über eventuelle Lösungsvorschläge vom VdM erhalten (zum Beispiel personelle und inhaltliche Mindeststandards, Muster-Verträge und Finanzierungsmodelle et cetera).
  6. Der Aufbau weiterer Ganztagsschulen ermöglicht auch für Musikschulen, sich aktiv einzubringen und Instrumentalunterricht anzubieten. Die erforderlichen Mittel dürfen die Träger nicht durch gleichzeitige Kürzungen bei langjährig bewährten Einrichtungen (unter anderem Musikschulen) gewinnen.
  7. Die Musikschulen sollten auch auf die Aktivitäten anderer Anbieter in den Grundschulen achten und gegebenfalls ihren Träger und den zuständigen Landesverband der Musikschulen informieren.

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