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Im Bundestag: „Musikschul-Prekariat“

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Agnes Krumwiede, MdB, leitet Branchen-Hearing mit Experten der Musikverbände
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Immer weniger Musikpädagogen erhalten eine feste Anstellung. Wie kann der sozialen Notlage, die nun vielen Musikern droht, begegnet werden?

Berlin. Am 27. Februar fand im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages das Fachgespräch „Musikschulen nachhaltig stärken – Situation der Lehrkräfte verbessern” statt. Im bis zum letzten Platz gefüllten Konferenzsaal E-600 entwickelte sich eine substanzreiche Diskussion. Auf Initiative von DTKV-Mitglied Agnes Krumwiede, mit der 2010 erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik eine Profi-Musikerin als Abgeordnete in den Deutschen Bundestag eingezogen war, hatte deren Fraktion, Bündnis90/Die Grünen, die Veranstaltung organisiert, um fachpolitischen Input für eine geplante Gesetzesinitiative zu erhalten. Ziel ist, vonseiten des Bundes gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um die prekäre soziale und wirtschaftliche Lage von Lehrkräften an Musikschulen und freiberuflichen Musikpädagogen nachhaltig zu verbessern.

Als roter Faden zog sich die Verantwortungslosigkeit der öffentlichen Hände im Umgang mit Musikschul-Lehrkräften durch die gesamte Veranstaltung: wie Tagelöhner und im Stil des Manchester-Kapitalismus statt als Akademiker werden die „freiberuflichen” Lehrkräfte von den öffentlichen Händen behandelt. „Es ist eine bodenlose Schweinerei, was hier in der Bundesrepublik mit den Musikschul-Lehrkräften geschieht,” fasste es Klaus-Jürgen Weber zusammen: Weber ist Ehrenmitglied des VdM, der als Verband der Musikschulträger einen Zusammenschluss öffentlicher Stellen – meist Kommunen – darstellt; bis zu seiner Pensionierung leitete er die Musikschule Berlin-Neukölln. Recht hat er, denn kaum war das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung initiierte Scheinselbstständigkeitsgesetz in Kraft getreten, stellte sich heraus, dass die öffentlichen Hände selbst größte Sünder in Sachen Scheinselbstständigkeit waren – und bis heute sind.

Dumpinglöhne und Scheinselbständigkeit

Das bundesweit krasseste Beispiel, das jüngst ausgerechnet die Hauptstadt Berlin lieferte, wurde im Diskussionsverlauf immer wieder aufgegriffen: Seit Langem trägt das Bundesland Berlin die rote Laterne in Sachen Musikschul-Prekariat. Nirgendwo sonst gibt es kommunale Musikschulen, deren Lehrkörper bei Schülerzahlen von über 4000 zu 90 % aus so genannten „freiberuflichen” Lehrkräften besteht. Als 2011 die Deutsche Rentenversicherung bei der Scheinselbstständigkeits-Überprüfung einer Berliner Musikschule aufdeckte, dass die Lehrkräfte wohl nicht als “freiberuflich”, sondern als scheinselbstständig anzusehen sind, reagierte die zuständige Senatsverwaltung im Stile des Manchester-Kapitalismus: Statt die Lehrkräfte nach Tariflöhnen fest anzustellen (oder – wie in Oberösterreich – zu verbeamten), wurde ein umfangreicher Apparat mit dem Ziel in Bewegung gesetzt, durch Tricksereien auf der Ebene von Ausführungsvorschriften Scheinselbstständigkeit zu vertuschen. Auf die gewerkschaftliche Forderung eines Tarifvertrags für Musikschul-Lehrkräfte im Status der „Arbeitnehmerähnlichen Person” nach § 12 A reagierte Innensenator Körting (SPD) lakonisch: das Land Berlin wolle nicht in Tarifverhandlungen eintreten. Als völlig inakzeptabel wird angesehen, dass die damals rot-rote Landesregierung diejenigen Maßstäbe, die sie an andere anlegt, nicht genauso an sich selbst anlegt: Während sie von Arbeitgebern der freien Wirtschaft verlangt, Tariflöhne zu bezahlen, und sie keine öffentlichen Aufträge an Firmen vergeben lässt, die dies nicht tun, zahlt das Land Berlin seinen Musikschul-Lehrkräften nicht nur Dumpinglöhne, sondern verweigert sich sogar der Grundlage von Tariflohnzahlungen: der Tarifverhandlung! Es bleibt abzuwarten, ob die neue rot-schwarze Landesregierung diesen krassen Widerspruch erkennt, ihrer Arbeitgeber-Verantwortung gerecht wird und in Tarifverhandlungen eintritt. Täte sie es nicht, wäre der soziale Friede massiv gefährdet.

Christian Höppner: Kooperationsverbot muss gekippt werden 

In ihrem Eingangs-Statement ging Agnes Krumwiede darauf ein, was auf Bundesebene geleistet werden kann und was nicht. Die Tatsache, dass im Durchschnitt pro Bundesland zwar jährlich 300 Millionen € für Musikhochschulen ausgegeben werden, jedoch nur 70 Millionen € für Musikschulen, zeige ein krasses Missverhältnis bezüglich des Stellenwertes von Musikschulen. Zwar dürfe der Bund nach derzeitiger Rechtslage nicht direkt Geld an kommunale Musikschulen geben (Kooperationsverbot), jedoch könne er die Kommunalfinanzierung sicherstellen. Damit stünden die erforderlichen Mittel für Musikschulen vor Ort zur Verfügung. In allen Bundestagsfraktionen mehrten sich die Stimmen, die das Kooperationsverbot abschaffen und eine Neuordnung der Bildungsfinanzierung installieren wollen, welche den Bund mit in die Verantwortung nimmt.

So forderte DTKV-Mitglied Christian Höppner bei seinem Input-Referat als Generalsekretär des Deutschen Musikrats ausdrücklich, das Kooperationsverbot müsse gekippt werden. Es sei Konsens, dass die Musikschule unter öffentlicher Verwaltung stehe. Aufgabe der öffentlichen Musikschule sei, die Balance von Angebot und Nachfrage zu halten, ohne auf „Quote” zu schielen. Nur in einer auskömmlich öffentlich finanzierten Musikschule sei es möglich, Angebote mit gewollter Lenkung vorzuhalten, durch die zwar kurzfristiger fiskalischer „Verlust”, jedoch mittel- oder langfristig gesamtgesellschaftlicher Gewinn generiert wird. Hierbei gehe es um „Kontinuität für alle Kinder”, nicht um Eventfinanzierung mit Strohfeuer-Effekt.

„Modernes Tagelöhnertum“ führt zu künftigem Fachkräftemangel 

Eine solche auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Zukunftsinvestition erfordere die Sicherstellung öffentlicher Finanzierung, so Höppner. Dies schließe die Abkehr vom „modernen Tagelöhnertum” der prekären Beschäftigung von Musikschul-Lehrkräften ein. Ansonsten drohe in Bälde ein eklatanter Fachkräftemangel: Es könne keinem Studenten mehr empfohlen werden, sich für musikpädagogische Studiengänge einzuschreiben, solange die Zukunftsperspektive „lebenslange Zugehörigkeit zum akademischen Prekariat mit anschließender Altersarmut” lautet.
Unterstrichen wurde diese Analyse von Beate Müller-Gemmeke, MdB, arbeitsmarktpolitische Sprecherin und Fraktionskollegin von Krumwiede. Sie legte die prekäre Situation „freiberuflicher” Musikschul-Lehrkräfte detailliert dar, insbesondere zu Punkten wie: Unterbezahlung, permanentes Armutsrisiko, kein Kündigungsschutz: Kurzfristige Kündbarkeit (selbst nach 30 oder 40 Dienstjahren), keine Arbeitslosenversicherung, kein Krankengeld, kein Mutterschutz, kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld, keine vermögenswirksamen Leistungen; vorprogrammierte Altersarmut mit Sozialtransferabhängigkeit. Dem Staat attestiert sie „ausbeuterische Züge” bei der Beschäftigung von Honorarkräften. Als denkbare Lösungen nannte sie: sozialversicherungspflichtige Anstellung, bundesweites Mindesthonorar, Lohnfindung durch die Tarifpartner per Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche – orientiert an Angestelltenbezügen und Bundesbedingungen wie Mutterschutz, Urlaubs-, Krankengeld et cetera. Stefan Gretsch, Vorsitzender der ver.di Fachgruppe Musik, unterstrich all dies und befürchtete, inakzeptable Vorgehensweisen wie im Land Berlin könnten eine bundesweite Signalwirkung haben. Bezüglich der Arbeitnehmerähnlichen verwies er auf den Tarifvertragsabschluss des Rundfunks Berlin-Brandenburg: nun sei das Land Berlin an der Reihe. Auch DTKV-Mitglied Ulrich Rademacher, stellvertretender Vorsitzender des Verbands deutscher Musikschulen, VdM, unterstrich, es sei Aufgabe der Musikschulträger, menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Musikschul-Lehrkräfte zu schaffen. Musikschule sei gut, wenn die Vorgaben von VdM, KGSt, Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag eingehalten würden. Der “Organismus” Musikschule funktioniere nur mit Festangestellten. Honorarkräfte seien allenfalls ergänzend sinnvoll. Die kommunale Finanzierung müsse sichergestellt werden.

Ist Musikunterricht gesellschaftlich nichts wert? 

Michael Moch, Vorsitzender des Bundesverbandes deutscher Privatmusikschulen, bdpm, betonte, viele der 260 Mitgliedsschulen, die alle auf ihre Qualität überprüft werden, erbrächten äquivalente Leistungen wie kommunale Musikschulen bei wesentlich höheren Unterrichtsgebühren. Fehlende öffentliche Förderung und die Gebühr-Konkurrenz der kommunalen Musikschulen hätten nochmalig reduzierte Honorare für Lehr- und Leitungskräfte zur Folge. Ausbeuter seien nicht die privaten Betreiber, sondern die öffentliche Hand: öffentliches Musikschul-Prekariat bedinge höheres privates Musikschul-Prekariat. Der Staat kreiere so das Bewusstsein, Musikunterricht sei nichts mehr wert.

Förderung für freiberufliche Pädagogen 

Damit die echten freiberuflichen Musikpädagogen dem fehlenden Wertbewusstsein bei Musikunterricht etwas entgegensetzen können, wird im DTKV die Idee eines Zertifikats als Qualitätssiegel verfolgt und in einzelnen Landesverbänden bereits praktiziert, wie Andrea Fink, Geschäftsführerin des Tonkünstlerverbandes Bayern, erläuterte.
Langfristig solle mit dem Zertifikat erreicht werden, dass freiberufliche Musikpädagogen projektbezogene Fördergelder, beziehungsweise staatliche Hilfen erhalten, zum Beispiel über Bildungsgutscheine.
Um Transparenz im gesamten Bundesgebiet herauszustellen, sei eine Ausdehnung dieses Qualitätssiegels auf alle Bundesländer wünschenswert, so Fink. Eine bundesweite Zertifizierung könne auch in das Konzept zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Musikschaffende einbezogen werden. Außerdem plädierte sie dafür, sich am positiven Beispiel Finnlands bei der Organisation des Musikunterrichts zu orientieren (sie-he dazu auch Andrea Finks Kolumne auf S. 54!). Die gewonnenen Erkenntnisse in eine Gesetzesinitiative zu formen, sei nun Aufgabe ihrer Fraktion, so Agnes Krumwiede.

Im Interesse einer zielführenden Umsetzung ist der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen wärmstens zu empfehlen, engen Schulterschluss mit den Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Rechts- und Kultur-Politikern der übrigen Fraktionen zu suchen und einen überfraktionellen Antrag in den Bundestag einzubringen, der dann Aussicht auf Erfolg haben könnte.

 

 
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