In öffentliche Musikschulen investieren
Nachtrag zur Enquete- Umfrage, nmz 5-08, S. 14–15
Die Bundes-Elternvertretung der Musikschulen hatte zum Thema „Musikschule eine freiwillige Leistung?“ (nmz 7-8/07) bereits deutlich gemacht, wohin der Weg zu mehr (musikalischer) Bildung gehen müsste und fühlt sich jetzt durch den Kommissionsbericht bestätigt. Die Kommission empfiehlt unter anderem zu Recht, Angebote der kulturellen Bildung aus dem rechtlichen Status der „freiwilligen Leistung“ herauszuführen und durch gesetzliche Regelungen zu ersetzen.
Nun gilt es für uns als Elternschaft der Musikschulen, durch politische Einflussnahmen vor allem in diesem Punkt die Bundesländer und Kommunen zu einer Änderung zu bewegen. Wir wollen damit für stabile und dauerhafte Strukturen sorgen, damit die Musikschulen die ansteigenden Bildungsanforderungen auch erfüllen können, was ja von ihnen aus vielen Richtungen inzwischen erwartet wird (siehe z.B. die schwierige Umsetzung des NRW-Projektes „Jedem Kind ein Instrument“).
Der Weg führt also zunächst zu den Regierungen der Länder und danach zu den Kommunen als Träger der öffentlichen Musikschulen. Dabei gehen wir davon aus, dass die Kommunen den gesetzlichen Regelungen nur zustimmen werden, wenn die Länder deutlich mehr in die kulturelle Bildung investieren als bisher. Wenn sich der politische Wille endlich mehr Bildung auf die Fahnen schreibt (und das sollte er), dann wäre es ein Durchbruch zu einem in sich geschlossenen Kulturentwicklungskonzept, das als Basis für eine neue Finanzierungsstrategie im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe mit den Kommunen dienen sollte. Und ein solches Konzept, das Inhalte, Ziele und Erfolgskomponenten enthält, fordert die Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen.
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