Musikschule ist Bildungsaufgabe

Neue Ortung im KGSt-Gutachten 2011


(nmz) -
Wie bereits beim VdM-Kongress 2009 in Berlin wurde der Bereich „Kommunale Bildungslandschaft“ auch bei der Folgeveranstaltung 2011 prominent thematisiert, wobei in Mainz die bildungslandschaftliche Verortung der Musikschule im Fokus stand. Unter ­Moderation von Matthias Pannes, Bundesgeschäftsführer VdM, diskutierten am sonntäglichen Vormittag des 22. Mai Dr. Alfred Reichwein, Geschäftsführer KGSt, Prof. Dr. Oliver Scheytt, Präsident Kulturpolitische Gesellschaft, und Prof. Ulrich Rademacher, Bundesvorstand VdM, zunächst mit­einander auf dem Podium, dann unter Einbeziehung der in großer Zahl zur Rheingoldhalle angereisten Fachleute.
Ein Artikel von Anno Blissenbach.

Ausgabe: 
6/11 - 60. Jahrgang

Im Zentrum der Betrachtung stand das im Herbst 2011 erscheinende KGSt-Gutachten Musikschule. Hierin wird die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) – das 1949 in Köln gegründete Entwicklungszentrum des kommunalen Managements, welches von Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragen wird – die kommunale Musikschule als „Bildungsaufgabe“ definieren und somit auf die ewige Kontroverse, ob Musikschule bei Kultur, Bildung oder Jugend ressortiert, eine gewichtige Antwort geben.

Bei den kommunalen Spitzenverbänden besteht Einigkeit, dass die ­Musikschule fester Bestandteil der Angebote einer Kommunalverwaltung ist. Von den Musikräten wird gefordert, der kommunalen Musikschule den Stellenwert einer staatlichen Pflichtaufgabe zu geben.

Das KGSt-Gutachten nun befasst sich mit konkreter Praxis, beispielsweise der Vernetzung kommunaler Musikschulen innerhalb der Bildungslandschaft, mit Schule, KiTa, Kultur­einrichtungen externer Akteure. Da dies nicht im luftleeren Raum erfolgen kann, werden Meta-Bereiche wie strategische Steuerung vor dem Hintergrund übergeordneter kommunaler Ziele ebenso thematisiert, wie Angebotsweiterentwicklung mit Blick auf besondere Zielgruppenbedarfe, insbesondere aber effiziente organisatorische Gestaltung des Betriebs, wobei die bekannte Distanz der Musiker­zunft zur Verwaltungslogik durch vollständige Präsentation des Verwaltungsmanagements kompensiert wird. Die schwierige Beweisführung, dass sich Ressourceneinsatz für das Produkt Musikschule lohnt, investiertes Geld konkrete Wirkung zeitigt, wird weitest möglich versucht.

Fazit: Lektüre und Umsetzung des seit 1978 ersten neuen KGSt-Gutachtens Musikschule dürfte als Muss für Verwaltung und Politik anzusehen sein

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