Not-Hilfe
Ein Artikel von Olaf Zimmermann.
Die beiden Föderalismusreformen der letzten Jahre haben der Kultur mehr geschadet als genützt. Besonders das so genannte Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern gerade auch bei der kulturellen Bildung ist vollkommen hirnrissig. Aber eine Klarstellung hat die Föderalismusreform des letzten Jahres mit sich gebracht, die der Kultur vielleicht doch nützen kann. Der Bund darf jetzt in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, Finanzhilfen gewähren, ohne dass er dazu eine Gesetzesbefugnis hat.
Eine außergewöhnliche Notlage ist vorhanden, wenn zum Beispiel in Karlsruhe mit einem Rückgang der Steuereinnahmen von 11,9 Prozent seit 2008 gerechnet wird. In Frankfurt sind es sogar 25,4 Prozent und in Hannover 22,1 Prozent. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass die Ausgaben die Einnahmen der deutschen Kommunen immer öfter übersteigen werden und dies trotz angekündigter strikter Sparmaßnahmen und Haushaltssicherungskonzepte.
Konkret wird angenommen, dass alleine im Jahr 2009 die Ausgaben die Einnahmen der Kommunen um 4,45 Milliarden Euro überstiegen haben, für das Jahr 2010 werden wahrscheinlich 12,05 Milliarden Euro fehlen. Diese Notsituation der Kommunen hat ihren Anfang in der Wirtschaftskrise genommen, letztlich zu verantworten haben sie aber Bund und Länder, die beim Gegensteuern die Interessen der Kommunen schlicht vergessen haben. Das gerade erst verabschiedete
Wachstumsbescheunigungsgesetz ist ein gutes Beispiel für diese Gedankenlosigkeit der Politik. Das Gesetz ist in Wirklichkeit ein kommunales Schuldenbeschleunigungsgesetz, weil die Steuergeschenke an Hotels und andere gerade auch bei den Kommunen zu drastischen Einnahmeausfällen führen.
Die Städte begegnen der Finanzkrise mit rigiden Sparmaßnahmen. Dazu gehört zuerst, dass städtisches Personal eingespart wird. Frei werdende Stellen werden nicht oder nur verzögert besetzt, Personal wird reduziert. Als Beispiele für weitere Konsolidierungsmaßnahmen im Kulturbereich werden vom Deutschen Städtetag die Erhöhung der Eintrittspreise für Konzerte und Musikschulen und die Einschränkung und der Wegfall der Zuschüsse für Kultureinrichtungen genannt.
Gerade weil die Kulturfinanzierung als so genannte freiwillige Aufgabe u der Kommunen missverstanden wird, leidet der Kulturbereich deutlicher als andere Bereiche unter der Finanzkrise der öffentlichen Hände. Musikschulen, Konzerthäuser, Thea-ter und viele andere Kultureinrichtungen sind die Leidtragenden dieses Sonderopfers Kultur.
Was wir jetzt sofort brauchen ist ein „Nothilfefonds Kultur“ des Bundes für kommunale Kulturstrukturen, um den kulturellen Kahlschlag in den Musikschulen, den Orchestern, den Chören, den Musikvereinen und der freien Musikszene zu verhindern. Der Bund darf seit der Föderalismusreform in einer solch außergewöhnlichen Notlage helfen. Da er zumindest mitverantwortlich ist für die prekäre Finanzsituation der Kommunen, ist er auch dazu verpflichtet.
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